SWP+SWP+Verkehr in Baden-Württemberg
: Grüne: Strobl muss mehr für die Sicherheit von Radfahrern tun

Eigentlich dürfen Autos Radfahrer und Fußgänger nur mit hinreichendem Abstand überholen. Die Unfallzahlen sind dennoch erschreckend hoch. Die Grünen geben mangelnden Kontrollen eine Mitschuld.
Von
Roland Muschel
Stuttgart
Jetzt in der App anhören

Seit 2020 gilt für Autofahrer beim Überholen von Radfahrern innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Marcus Brandt/dpa