Streit um Vorzimmer-Job bei OB Palmer
: Gericht weist pikante Klage von Mitarbeiterin der Stadt Tübingen ab

Im Streit um einen Job im Vorzimmer des Tübinger OB Boris Palmer hat die Klägerin verloren. Sie hatte angegeben, wegen einer früheren Liebesbeziehung abgelehnt worden zu sein. Die Fronten bleiben verhärtet
Von
Roland Müller
Reutlingen
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Der Tübinger OB Boris Palmer.

Sebastian Gollnow/dpa

Das Arbeitsgericht Reutlingen hat die Klage einer Frau abgewiesen, die von der Stadt Tübingen Schmerzensgeld und Schadenersatz forderte, weil sie eine Stelle im Sekretariat des Rathauses nicht bekommen hatte. Die Klägerin hatte argumentiert, deshalb nicht genommen worden zu sein, weil sie im Bewerbungsgespräch angegeben hatte, früher eine Liebesbeziehung zum amtierenden Oberbürgermeister Boris Palmer gehabt zu haben.

Stadtverwaltung erteilte Abmahnung

Den Vorschlag des Gerichts, sich gütlich zu einigen, lehnte die Stadtverwaltung ab. Seit dem letzten Gerichtstermin im vergangenen November hatte die Frau, die bereits Mitarbeiterin der Stadt Tübingen und derzeit in Elternzeit ist, eine Abmahnung erhalten. Sie habe OB Palmer per Mail gedroht, private Nachrichten aus der einstigen Beziehung öffentlich zu machen, begründete der Rechtsanwalt der Stadt die Abmahnung. Die Klägerin widersprach im Gespräch mit der „Südwest Presse“ dieser Darstellung: Es sei nicht darum gegangen, die Nachrichten öffentlich zu machen, sondern sie dem Gericht vorzulegen, um eine Befangenheit Palmers zu belegen.

Fronten bleiben verhärtet

Die Stadt argumentiert, wegen des Vorgangs dem Vorschlag der Richterin zur gütlichen Einigung nicht zustimmen zu können: Die Kammer hatte vorgeschlagen, die Klägerin könne ihre Klage zurückziehen und die Stadt im Gegenzug die Abmahnung aus der Personalakte streichen, so dass wieder Ruhe ins Arbeitsverhältnis einkehren könne.

Daraus wurde aber nichts: Die Klägerin hätte der Einigung zwar zugestimmt, die Stadtverwaltung jedoch argumentierte, mit den Drohungen der Frau sei eine rote Linie überschritten worden. Die Fronten bleiben verhärtet: Da nun von „Drohungen“ die Rede sei, erwäge sie, strafrechtliche Schritte wegen Verleumdung gegen die Stadtverwaltung zu unternehmen, sagte die Klägerin am Abend der Südwest Presse: Bedrohung sei schließlich ein Straftatbestand.