Manchmal, wenn ein Verbrechen geschieht, gibt es viele Wege, von der Tat zu erzählen. Die Todesschüsse von Löchgau (Kreis Ludwigsburg) sind so ein Fall. Im Jahr 2014 erschießt ein 83-jähriger Landwirt seinen eigenen Sohn mit einem Repetiergewehr. Erst streckt er den 54-Jährigen mit einem Schuss in den Hals nieder. Dann trifft eine Kugel das Gesicht des Opfers. „Fangschuss“, sagt der Vater später dazu, als gehe es um eine Jagd. Doch vor Gericht steht nicht nur die Frage im Raum, ob der Mann seinen Sohn regelrecht hingerichtet hat. Der Verteidiger sagt, die Tat sei „ganz nah dran an Notwehr“.
In der neuen Folge des Kriminalpodcasts „Akte Südwest“ spricht Moderator Roland Müller mit dem Reporter Martin Tröster über einen Fall, in dem die Beteiligten ihre Situation als vollkommen ausweglos wahrnehmen. „An diesem Tag ist ein jahrzehntelanger Streit eskaliert“, erzählt Tröster, der heute die Redaktion des Ehinger Tagblatts leitet, aber im Jahr 2015 für die Bietigheimer Zeitung über den Prozess gegen den Landwirt im Landgericht Heilbronn berichtet hat.
Hier gibt es die 36. Folge von Akte Südwest
Der Begriff „Familiendrama“ ist umstritten, doch in diesem Fall handelt es sich wirklich um ein langjähriges Drama in einer Familie. Tröster erzählt von einer Welt, in der schon die Kinder mit Gewalt konfrontiert werden. Die Eltern arbeiten hart, entwickeln eine Anspruchshaltung. Der Sohn, der vermutlich eine psychische Störung hat, wird diesen Ansprüchen nicht gerecht: Als er den Hof übernimmt, verkommt der Vorzeigebetrieb, die Tiere leiden – und immer wieder bedroht der Mann seine Eltern, mal mit einem Rohr, mal mit einer Axt. Der Rentner und seine Frau bekommen Angst, in der Nacht vom eigenen Sohn totgeschlagen zu werden. Von der Polizei fühlen sie sich im Stich gelassen.
Am Ende muss das Landgericht Heilbronn im Jahr 2015 auch die Frage beantworten, ob Selbstjustiz in einem Rechtsstaat ein geeignetes Mittel sein kann, um einen persönlichen Konflikt – und sei er noch so groß – zu lösen. Die Antwort des Richters ist klar: „Kein Mensch darf sich zum Herren über Leben und Tod aufschwingen.“ Der Täter muss ins Gefängnis.
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