Tödliche Attacke in Bad Mergentheim: Tod von Seniorin verschuldet: Urteil gegen 15-Jährigen erwartet

Am Landgericht Ellwangen ist gegen einen 15-Jährigen verhandelt worden.
Stefan Puchner/dpa (Symbolbild)Zuvor sollen die Plädoyers gehalten werden (9.15 Uhr), wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Aufgrund des Alters des Angeklagten findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Jugendliche steht unter anderem wegen eines Angriffs auf eine Seniorin im Januar vor Gericht. Der Anklage zufolge stieß er eine 78-Jährige in Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) unvermittelt vom Rad, die Frau starb am Folgetag an ihren Verletzungen. Zum Tatzeitpunkt war der Jugendliche demnach 14 Jahre alt. Das Motiv sei unklar, der Junge und die Frau sollen sich nicht gekannt haben.
15-Jähriger steht auch wegen anderer Vorwürfe vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen außerdem vor, weitere Menschen verletzt und Diebstähle begangen zu haben. Wenige Tage vor dem Angriff auf die Seniorin soll der Junge den Ermittlungsbehörden zufolge einen Rollstuhlfahrer nach einem Streit umgestoßen haben. Laut Anklage soll er außerdem im Februar zusammen mit einem noch unter 14 Jahre alten Jungen auf einen am Boden liegenden Jugendlichen eingeschlagen haben.
Jugendstrafrecht soll weitere Straftaten Jugendlicher verhindern
Laut Juristin Theresia Höynck, Vorstandsmitglied in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, ist die Entstehung von Jugendkriminalität komplex. Deswegen sei auch die Reaktion darauf komplex. So könne man frühkindliche Gewalterfahrung oder gesellschaftliche Rahmenbedingungen nicht ändern, man könne jugendlichen Straftätern aber helfen, sie zu verstehen und damit umzugehen. Wichtig sei herauszufinden, wo individuell die Ursache für die Straftat liege. Ihrer Meinung nach bietet das Jugendstrafrecht genug Möglichkeiten, auf junge Straftäter einzugehen. Das Besondere sei, dass es nicht Schuld vergelten, sondern weitere Straftaten verhindern solle.