
Todesfahrt von Heilbronn: „Wollhausraser“ darf in die Türkei ausgewiesen werden
Das Verwaltungsgericht Stuttgart weist die Klage des verurteilten Mörders zurück. Es verweist auf den Schutz von Leben und Gesundheit der Allgemeinheit.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine Klage gegen die Ausweisung des „Wollhausrasers“ zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter Thomas Baumeister (Mitte) verweist auf Gefahren, die weiter von dem Täter ausgingen.
Theo Westermann