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: „Wollhausraser“ darf in die Türkei ausgewiesen werden

Das Verwaltungsgericht Stuttgart weist die Klage des verurteilten Mörders zurück. Es verweist auf den Schutz von Leben und Gesundheit der Allgemeinheit.
Von
Theo Westermann
Stuttgart/Heilbronn
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Verwaltungsgericht Stuttgart urteilt zum Wollhaus-Raser

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine Klage gegen die Ausweisung des „Wollhausrasers“ zurückgewiesen. Der Vorsitzende Richter Thomas Baumeister (Mitte) verweist auf Gefahren, die weiter von dem  Täter ausgingen.

Theo Westermann