Todesfahrt-Prozess startet in Mannheim
: Angeklagter fuhr mit Tempo 80 in Menschenmenge

Ein Mann aus Ludwigshafen soll am Rosenmontag durch die Mannheimer Fußgängerzone gerast sein. Zwei Menschen wurden getötet und 14 weitere verletzt. Es gibt Zweifel an der Schuldfähigkeit.
Von
dpa
Mannheim
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Polizeieinsatz in Mannheim: ARCHIV - 03.03.2025, Baden-Württemberg, Mannheim: Beamte der Spurensicherung untersuchen ein beschädigtes Fahrzeug an einer Zufahrt zur Rheinbrücke. Nach einem Vorfall mit einem Auto in der Mannheimer Innenstadt mit mindestens einem Toten und mehreren Verletzten ist der mutmaßliche Fahrer nach Polizeiangaben festgenommen worden. Nach Polizeiangaben war ein Fahrzeug in eine Menschenmenge gefahren. (zu dpa: «Mordprozess nach Todesfahrt von Mannheim beginnt») Foto: Boris Roessler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Beamte der Spurensicherung untersuchen das Tatfahrzeug.

Boris Roessler/dpa
  • Prozess in Mannheim: 40-Jähriger wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt.
  • Tat am Rosenmontag: Zwei Tote und 14 Verletzte nach gezielter Fahrt in Fußgängerzone.
  • Staatsanwaltschaft: Hinweise auf psychische Erkrankung, verminderte Schuldfähigkeit möglich.
  • Verdächtiger hatte Kontakte zu „Reichsbürgern“, Ermittlungen dazu laufen.
  • Prozess dauert voraussichtlich bis 19. Dezember, Öffentlichkeit könnte ausgeschlossen werden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Anklage lautet auf Mord und versuchten Mord: Bei der Todesfahrt von Mannheim am Rosenmontag wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere verletzt. Am Freitag beginnt am Landgericht Mannheim der Prozess gegen einen 40-jährigen Tatverdächtigen aus Ludwigshafen. Die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben bei dem Mann keine Hinweise auf ein politisches Motiv.

„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet“, hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war. Der Deutsche sei in der Fußgängerzone gezielt auf Menschen zugefahren. Der Mann hatte sich zunächst nicht zu der Tat und den Hintergründen eingelassen, wie die Anklagebehörde damals mitgeteilt hatte.

Hinweise führen zu Reichsbürgern

Nach der Tat hatte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) gesagt, Hinweise auf mögliche Kontakte des Täters ins rechtsextreme Milieu seien den Behörden bekannt und stünden im Fokus der Ermittlungen. Der Präsident des Landeskriminalamtes, Andreas Stenger, sagte, man habe in sozialen Medien festgestellt, dass der Täter an großen Versammlungen von „Reichsbürgern“ teilgenommen habe.

Laut Staatsanwaltschaft war der Mann am 3. März gegen 12.14 Uhr mit seinem Auto mit etwa 40 bis 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren. Anschließend sei er gezielt auf mehrere Menschen zugefahren und habe diese mit seinem Auto erfasst. Er habe auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde beschleunigt und weitere Menschen erfasst und verletzt. Zwei Verletzte starben noch in der Fußgängerzone – eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann.

Als der Tatverdächtige sein Fahrzeug wendete, um zu flüchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, hieß es in der Mitteilung zur Anklage. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss in die Luft abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Anschließend sei er geflohen. Er habe sich mit der Schreckschusswaffe in den Mund geschossen, um sich selbst zu töten. Der Verdächtige wurde festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.

The defendant hides behind a paper sheet as he arrives for the start of his trial for killing two people in a in vehicle-ramming attack on March 3, 2025, in the courtroom in Mannheim, southwestern Germany, on October 31, 2025. The 40-year-old German man had driven his car into a crowd in Mannheim on Rose Monday and killed two people. (Photo by Kirill KUDRYAVTSEV / AFP)

Der Angeklagte versteckt sich zu Prozessbeginn hinter einem Blatt Papier.

Kirill Kudryavtsev/afp

Wegen der Hinweise auf eine psychische Erkrankung bei dem Tatverdächtigen ist es denkbar, dass die Verteidigung schon am ersten Prozesstag einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellt. Sollte das Gericht dem Antrag folgen, könnte erst wieder das Urteil öffentlich sein.

Insgesamt sind derzeit 13 Verhandlungstage vorgesehen – bis zum 19. Dezember. Dann könnte ein Urteil verkündet werden.