Tod nach Polizeieinsatz in Mannheim
: Gutachten: Mann erstickte nach Fesselung durch Polizei

Der Fall hatte im Mai Entsetzen ausgelöst: Ein 47-Jähriger starb bei einer Polizeikontrolle in Mannheim, Videos zeigten den Einsatz von Polizeigewalt. Nun zeigt ein Gutachten: Offenbar erstickte der Mann wegen der Fixierung durch die Polizei.
Von
lsw
Mannheim
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Blumen an dem Ort, an dem am Montag ein Mann nach einer Polizeikontrolle gestorben ist.

René Priebe/PR-Video/dpa

Gut vier Monate nach dem Tod eines Mannes infolge einer Polizeikontrolle in Mannheim gibt es mehr Klarheit über die Ursache. Der 47-Jährige sei laut vorläufiger Bewertung eines Gutachtens an einer „lage- und fixationsbedingten Atembehinderung“ mit darauf folgender Stoffwechselentgleisung gestorben, teilte die Staatsanwaltschaft Mannheim am Mittwoch mit. Ein Ersticken durch eine Blutung in die oberen Atemwege sei noch dazugekommen. Der Tod sei also nicht natürlich gewesen, sondern war offenbar Folge der Fesselung und Gewalteinwirkung der Polizisten.

Der Fall hatte in sozialen Medien große Empörung ausgelöst: Bei einer Polizeikontrolle in der Mannheimer Innenstadt war der Mann am 2. Mai zusammengebrochen. Die Einsatzkräfte und ein anwesender Arzt des Zentralinstituts für seelische Gesundheit Mannheim, der mit der Polizei den Patienten gesucht hatte, kümmerten sich um den 47-Jährigen. Später starb dieser aber im Krankenhaus.

Im Internet kursierte mindestens ein Video von der Festnahme des 47-Jährigen und vor seinem Kollaps: Auf diesem ist zu sehen, wie der Mann bäuchlings auf dem Boden liegt, zwei Polizisten knien über ihm und versuchen, ihm Handschellen anzulegen. Dabei schlägt einer der Beamten zweimal gegen den Kopf des am Boden liegenden Mannes.

Im Zuge der Ermittlungen seien 70 Zeugen vernommen worden. Es wurden zudem 120 Videos gesichtet, wie die Staatsanwaltschaft nun mitteilte. Das Geschehen lasse sich im Wesentlichen nachvollziehen. Nähere Angaben dazu wurden nicht gemacht. Das Landeskriminalamt habe das Ergebnis seiner Ermittlungen inzwischen vorgelegt. Ein Zeitpunkt für den Abschluss der Ermittlungen lasse sich bisher nicht absehen.