Tag der Deutschen Einheit in Baden-Württemberg
: Darf man am 03. Oktober das Auto waschen?

Kann man den Feiertag nutzen, um das Auto gründlich zu reinigen? Welche Regeln heute gelten.
Von
Lukas Böhl
Ulm
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Ein Mann wäscht sein Auto mit einem Hochdruckreiniger: ILLUSTRATION - Vor der Waschanlage ist eine gründliche Vorwäsche mit viel Wasser wichtig, um Sandpartikel zu entfernen. (zu dpa: «Nicht kratzen: So bekommen Sie den Saharastaub vom Auto») Foto: Christin Klose/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Darf man das Auto heute reinigen?

Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag. Auch in Baden-Württemberg gelten an diesem Tag besondere Vorschriften zum Schutz der Feiertagsruhe. Wer den freien Tag nutzen möchte, um das Auto zu waschen, sollte deshalb unterscheiden: Wird das Fahrzeug privat auf dem eigenen Grundstück gereinigt oder soll es in eine Waschanlage beziehungsweise Waschbox gehen?

Eine pauschale Antwort für jede Form der Autowäsche gibt es nicht. In Baden-Württemberg kommt es insbesondere darauf an, ob die Tätigkeit öffentlich bemerkbar ist, die Feiertagsruhe beeinträchtigen kann und ob zusätzlich örtliche Vorschriften gelten.

Was sagt das Feiertagsgesetz in Baden-Württemberg?

Nach § 6 des baden-württembergischen Feiertagsgesetzes sind an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich solche Arbeiten verboten, die öffentlich bemerkbar und geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen.

Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober ist bundesrechtlich als Feiertag geschützt. Auch das Serviceportal Baden-Württemberg weist ausdrücklich darauf hin, dass der 3. Oktober zu den geschützten Feiertagen gehört.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede private Tätigkeit am Auto automatisch verboten wäre. Entscheidend ist vielmehr, wie und wo sie ausgeführt wird.

Darf man das Auto auf dem eigenen Grundstück waschen?

Eine ruhige Autowäsche von Hand ist nach dem Feiertagsgesetz nicht ausdrücklich verboten. Problematisch kann sie aber werden, wenn dabei erheblicher Lärm entsteht oder die Tätigkeit deutlich nach außen wahrnehmbar ist und die Feiertagsruhe beeinträchtigt.

Wer beispielsweise einen lauten Hochdruckreiniger, Kompressor oder andere geräuschintensive Geräte einsetzt, bewegt sich eher in einem Bereich, in dem das Feiertagsrecht oder andere Lärmschutzvorschriften relevant werden können.

Zusätzlich gilt unabhängig vom Feiertag: Das Waschen eines Fahrzeugs auf privatem Grund kann durch kommunale Satzungen oder Vorschriften zum Gewässer- und Bodenschutz eingeschränkt sein. Vor allem wenn öl-, kraftstoff- oder reinigungsmittelhaltiges Wasser in den Boden oder in die Kanalisation gelangen kann, können weitere Verbote greifen.

Ob die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist, hängt deshalb nicht allein vom Feiertagsgesetz ab. Im Zweifel sollte bei den örtlichen Behörden nachgefragt werden.