Steinmarder: Schonzeit endet am 1. Oktober

Steinmarder sind nett anzuschauen, doch als Untermieter auf Dachböden sind sie nicht geschätzt.
Philipp Schulze/dpa-tmn/dpa- Steinmarder suchen Dachböden auf – trocken, warm, viele Verstecke, teils zur Jungenaufzucht.
- Hinweise sind Poltern, Schreie, Kotspuren und Essensreste auf dem Dachboden.
- In Baden-Württemberg endet die Schonzeit am 1. Oktober, doch es gilt das Jagdrecht.
- Fangen oder Töten dürfen nur Jäger und geprüfte Schädlingsbekämpfer, warnt eine Expertin.
- Vergrämung mit Düften, Lärm oder Chili und Abdichten kleinster Schwachstellen hilft.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Geräusche können verstörend sein, vor allem nachts: Wenn es auf dem Dachboden poltert oder Geschrei von dort zu vernehmen ist, kann das auf einen unerwünschten Gast hinweisen, einen Steinmarder. Auch Kotspuren und Essensreste können Spuren des nachtaktiven Eindringlings sein. Die possierlichen Tiere machen es sich immer wieder in Häusern und Siedlungen. Dort ist es trocken, warm und es gibt viele Versteckmöglichkeiten. Weibliche Marder nutzen Dachböden auch oft zur Aufzucht ihrer Jungtiere, da sie dort ungestört sind. Zudem sind Marder territoriale Tiere und markieren ihr Revier mit Duftmarken, sodass sie immer wieder an denselben Ort zurückkehren und man sie schwer wieder loswird.
Willkommen sind die feingliedrigen Nager mit spitzer Schnauze und einem weißen Fleck am Hals nicht. Denn sie hinterlassen oftmals Schäden an Dämmungen und Dachverkleidungen. Oder sie zerstören Kabel. Daher könnte mancher Hausbesitzer erleichtert sein, dass in Baden-Württemberg zum 1. Oktober die Schonzeit für Marder endet.
Die Tiere unterliegen dem Jagdrecht
Doch Vorsicht: Die Tiere einfach fangen oder gar töten dürfen Hausbesitzer nicht. Steinmarder unterliegen dem Jagdrecht, betont Schädlingsexpertin Sophie Scharrer von SchädlingsHero, einer Vermittlungsplattform für Schädlingsbekämpfer. Das bedeutet: Zum Fang und zur Tötung eines Tieres sind nur Jäger und geprüfte Schädlingsbekämpfer berechtigt. Deshalb versuchen Hausbesitzer während und nach der Schonzeit, die kleinen Raubtiere zu vergrämen. Denn bestimmte Düfte, Lärm oder scharfe Gewürze wie Chili mögen diese Tiere nicht.
Damit eine Vergrämung dauerhaften Erfolg hat, sollten Hausbesitzer selbst kleinste Schwachstellen an Dächern oder Fassaden reparieren. Denn auch wenn ein ausgewachsener Steinmarder beachtliche 40 bis 45 Zentimeter lang werden kann, viel Raum, um in Gebäude einzudringen, braucht er nicht. Neben örtlichen Kammerjägern können auch die unteren Naturschutzbehörden weitere Tipps zur Bekämpfung geben.
