Silvester in Ulm
: Vorzeitiges Böllern kann ganz schön teuer werden

Seit Tagen hört man es wieder knallen. Raketen vor Silvester abzufeuern, ist aber kein Kavaliersdelikt. Die Ulmer Polizei hat ein wachsames Auge. Wer erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen.
Von
Stefanie Müller
Ulm
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Silvester-Feuerwerksverkauf: 28.12.2024, Brandenburg, Cottbus: Ein Kunde eines Supermarktes nimmt Feuerwerk aus einem Regal. Am heutigen Tag beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Bis zum Silvestertag werden Böller, Raketen und Feuerwerksbatterien der Kategorie F2 offiziell im Handel angeboten. (zu dpa: «Feuerwerk vor Silvester - Polizei meldet erste Einsätze») Foto: Frank Hammerschmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Sobald es Feuerwerk in den Läden gibt, wird auch schon losgeknallert. Doch das ist nur an zwei Tagen ohne Sondergenehmigung erlaubt.

Frank Hammerschmidt/dpa
  • Vorzeitiges Abbrennen von Feuerwerk ist außerhalb des 31. Dezembers und 1. Januars verboten.
  • Die Ulmer Polizei überwacht und bestraft Verstöße mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro.
  • Ein 18-Jähriger wurde in Wiblingen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern erwischt und bestraft.
  • Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Fachwerkhäusern ist verboten.
  • Illegales Feuerwerk kann Geldstrafen bis zu 50.000 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren nach sich ziehen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Es ist in jedem Jahr das gleiche, kaum hat der offizielle Verkauf von Pyrotechnik in den Geschäften begonnen, da knallen auch schon in Ulm und um Ulm herum die Böller am laufenden Band. Das nervt, vor allem in den Abend- und Nachtstunden. Und auch Tiere reagieren verängstigt auf die ständigen lauten Geräusche. Dabei ist klar geregelt, dass sämtliche Feuerwerkskörper – von Raketen angefangen bis hin zu Böllern ausschließlich vom 31. Dezember bis ersten Januar abgefeuert werden dürfen.

Zündler in Wiblingen erwischt

Die Polizei hat ein waches Auge, denn das Böllern schon Tage vor Silvester ist für sie keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Wer außerhalb des erlaubten Zeitraums pyrotechnische Gegenstände abbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, gibt der Sprecher der Ulmer Polizei Thomas Hagel bekannt. In diesem Zusammenhang wurden bereits mehrere Ruhestörungen durch Böller bei der Polizei gemeldet. „Wenn Personen beim Abbrennen von Pyrotechnik angetroffen werden, müssen diese mit einer Anzeige rechnen.“

Ganz konkret gab es auch schon einen Einsatz wegen der vorzeitigen Böllerei:  Am Sonntag (29.12) wurden die Beamten nach Wiblingen gerufen. „Dort erwartet nun einen 18-Jährigen ein Bußgeld, da er von den Beamten beobachtet wurde, wie er in der Meersburger Straße bei einem Spielplatz Feuerwerkskörper zündete. Der Betroffene zeigte sich einsichtig und räumte sein gezündetes Feuerwerk auch wieder auf“, so Hagel. Die Polizei kontrolliert und schreitet entsprechend ein, um für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, bekräftigt er nochmal. Dasselbe gilt übrigens auch ab dem 2. Januar – wer Raketen übrig hat, darf diese dann nach dem Neujahrstag nicht mehr ohne Sondergenehmigung abfeuern. Auch in Neu-Ulm gab es bereits mehrere Meldungen über vorzeitig gezündete Böller, „aber oft trifft man niemanden mehr an oder man kann schwer lokalisieren, wo geböllert wird“, sagt die Sprecherin der Neu-Ulmer Polizei, Magdalena Buchmiller. Am vergangenen Samstag wurde aber eine Gruppe Jugendlicher erwischt, die in der Augsburger Straße neben der Kirche Böller gezündet hatte: „Diese erwartet nun eine Anzeige und eine Strafe wegen Ordnungswidrigkeit“, stellt die Beamtin fest.

Die Stadt Ulm hat in Sachen Feuerwerk im Vorfeld ebenfalls einige Regeln ausgegeben: Da durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Brandgefahr erhöht und auch erheblicher Lärm verursacht wird, dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern keine Feuerwerkskörper gezündet werden, heißt es bei der Stadt. Und weiter: Unvorsichtig hantierende „Feuerwerker“ können wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich.

Strafen

Wer in Baden-Württemberg, Feuerwerkskörper oder Böller außerhalb von den beiden Tagen 31. Dezember und 1. Januar zündet, und keine Sondergenehmigung hat, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Noch teurer wird es beim Zünden von illegalem Feuerwerk. Hier können bis zu 50.000 Euro Geldstrafe fällig werden, es kann sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen.