Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien haben in der Silvesternacht in der Tübinger Altstadt nichts zu suchen, wie die Universitätsstadt mitteilte. Wie in den Vorjahren gilt ein striktes Feuerwerksverbot, um das historische Stadtzentrum vor Schäden zu schützen. Auch zum Beispiel im Bereich der Kliniken dürfen keine Feuerwerkskörper abgeschossen werden. Verboten sind in der Nacht auf den 1. Januar sämtliche Feuerwerkskörper der Klasse II, die üblicherweise zum Jahreswechsel verwendet werden.
In der Universitätsstadt besteht seit 2009/2010 ein Feuerwerksverbot für die Altstadt. Das Freiräumen der Straßen nach Silvester übernehmen die Kommunalen Servicebetriebe Tübingen im Rahmen des normalen Dienstbetriebs. Es fallen also keine zusätzlichen Kosten an.
In Suttgart bleibt es beim Raketen- und Böllerverbot
Die Landeshauptstadt Stuttgart plant in Abstimmung mit der Polizei erneut ein Feuerwerksverbot. Es habe in der Vergangenheit bereits mehrfach Verbote zum Abbrennen von Pyrotechnik gegeben, sagte eine Stadtsprecherin. So im Jahr 2019 durch eine städtische Verfügung, in den Jahren 2020 und 2021 durch die damaligen Corona-Verordnungen des Landes. Aber die Stadt habe hier den Geltungsbereich eigenständig festgelegt.
In den zurückliegenden Jahren sei der Schlossplatz für Besucher kein schöner Ort gewesen, um den Jahreswechsel zu feiern, steht in der entsprechenden Vorlage. „Der Schlossplatz war überfüllt, Feuerwerkskörper wurden unkontrolliert abgeschossen, einzelne Personen wurden angegriffen und es kam zu sexuellen Übergriffen.“
Nur durch ein großes Polizeiaufgebot konnte die Situation beherrscht werden. Im Jahr 2019 habe es auf dem Schlossplatz deshalb eine zentrale städtische Veranstaltung gegeben, um einen friedlichen Jahreswechsel zu feiern. Ziel sei in diesem Jahr eine ähnliche Veranstaltungskonzeption, um den Schlossplatz wieder für Gäste jeden Alters und Geschlechts attraktiv zu machen.
Silvester-Böller: Ulm, Heidelberg, Mannheim und Freiburg lassen es lockerer angehen
Ohne Böllerverbot fielen in Stuttgart etwa 18 bis 20 Tonnen Abfall an. Die Entsorgungskosten liegen bei rund 4000 Euro, die Kosten für eingesetzte Fahrzeuge und Mitarbeiter bei rund 12 000 Euro. Insgesamt fallen somit für eine Silvesterreinigung - in der Innenstadt und in den Bezirken Nord, West und Ost - Kosten in Höhe von rund 16 000 Euro an.
In Ulm, Heidelberg, Mannheim und Freiburg wird es keine über die bundesweit geltenden Regelungen hinausgehenden Verbote beim Silvesterfeuerwerk geben, wie die Stadtsprecherinnen und Stadtsprecher mitteilten. Die Freiburger Sprecherin sagte, dass es nach der gesetzlichen Regelung bereits jetzt verboten sei, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen. „Dafür bedarf es keiner Festlegung eines Verbots auf kommunaler Ebene.“
Auch die Stadt Karlsruhe hat nach Auskunft eines Sprechers bisher noch kein Böllerverbot an Silvester angeordnet und plant auch keine solche Maßnahme für dieses Jahr. Dasselbe gilt für Heidelberg. In Abstimmung mit der Polizei sei ein sogenanntes Böllerverbot seitens der Stadt derzeit nicht geplant. Verbote dieser Art habe Heidelberg auch in der Vergangenheit nicht erlassen, sagte ein Sprecher. Am Neujahrstag werde die Innenstadt ab den frühen Morgenstunden gereinigt. Dabei seien zwölf Beschäftigte und drei Kehrmaschinen etwa fünf bis sechs Stunden im Einsatz.
Wie gehen Städte in Bayern mit Silvester um?
In mehreren bayerischen Großstädten soll zu Silvester in diesem Jahr zumindest zonenweise das Böllern wieder verboten sein. Wie im vergangen Jahr wird beispielsweise in München das Böllern innerhalb des Mittleren Rings wieder nicht erlaubt sein, wie die Stadt der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. In Nürnberg bleiben die bisherigen Verbotszonen im Bereich um den Hauptmarkt und die Kaiserburg nach Angaben der Stadt „zur Sicherheit der dort befindlichen Menschenmengen und von gesetzlich geschützten Gebäuden“ ebenfalls bestehen.
In Regensburg soll es in der Silvesternacht ein Böllerverbot für die Altstadt geben. Eine Sprecherin der Stadt erklärte, man wolle dadurch Denkmäler wie den Dom und sensible Einrichtungen wie Altenheime schützen, aber auch der „Gefahr der Sprengstoffe bei Menschenansammlungen in der engen Altstadt“ entgegenwirken.
Auch in Augsburg dürfe nicht in unmittelbarer Nähe von sogenannten Schutzobjekten geböllert werden, teilte das Ordnungsreferat mit. Dazu zählen demnach Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude. Außerdem gilt in Augsburg seit 2017 ein allgemeines Verbot von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik in Menschenansammlungen in öffentlichen Bereichen zu besonderen Anlässen wie Sportereignissen oder eben Silvester.
Polizeigewerkschaft: Böllern sollte zentral organisiert laufen, nicht privat
Indes spricht sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) für zentral organisierte Feuerwerke an Silvester und ein Verbot privater Böllereien aus. Die Maßnahme sei für viele vielleicht schmerzhaft, aber sinnvoll, teilte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke mit. Argumente dagegen seien unter anderem die Schadstoffproduktion, der anfallende Müll, das hohe Unfallrisiko vor allem unter Alkoholeinfluss, die Böller- und Raketenangriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungssanitäter und sowie die Sachbeschädigungen.
Feuerwerk belaste zudem viele Menschen und Tiere psychisch wie physisch. Angesichts angespannter Situationen in Krankenhäusern sei es zudem unverantwortlich, die dortigen Mitarbeitenden ohne zwingenden Grund und ohne Not noch höheren Belastungen auszusetzen.
Der Gewerkschafter forderte die Innenministerkonferenz sowie Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf, sich diesem Thema zeitnah zu widmen. Mit einer Novelle des Sprengstoffgesetzes könnten sicher die Voraussetzungen für ein umfassendes Verbot des Abbrennens privaten Feuerwerks geschaffen werden, so Kopelke.
Allgemeines bundesweites Böllerverbot aktuell nicht absehbar
Das Bundesinnenministerium wies bereits Anfang November die Forderung der Deutschen Umwelthilfe nach einem generellen Böllerverbot an Silvester zurück. Ein entsprechendes Verbot sei zum Jahreswechsel 2020/2021 und 2021/2022 jeweils von Bund und Ländern aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen worden, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage. „Ob erneut eine Situation entstehen wird, die einen vergleichbaren Beschluss erforderlich macht, ist derzeit nicht absehbar“, fügte sie hinzu.
Ohne ein allgemeines Verbot liegt die Entscheidung nach Auskunft des Bundesumweltministeriums bei den Städten und Landkreisen. Mehrere Großstädte wollen auch in diesem Jahr bestimmte Bereiche für Feuerwerk sperren, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hat. In Berlin geht es unter anderem um den Alexanderplatz, in München um den gesamten Bereich innerhalb des Mittleren Rings.
Durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden nach Angaben des Umweltbundesamts jährlich rund 2050 Tonnen Feinstaub freigesetzt, 1500 Tonnen davon in der Silvesternacht. Die Menge entspreche etwa einem Prozent der insgesamt in Deutschland freigesetzten Feinstaubmenge pro Jahr.