
Sexting und Co.: Nacktbilder von Minderjährigen im Chat – was ist strafbar?
Vielen Kindern und Jugendlichen wurden schon einmal intime Aufnahmen Gleichaltriger zugesendet. Doch schon der Besitz ist riskant. Ein Staatsanwalt klärt über die rechtliche Lage auf.

Minderjährige sind sich nicht immer im Klaren darüber, dass sie – ebenso wie Erwachsene – für das Versenden und Empfangen sexueller Aufnahmen von Unter-18-Jährigen belangt werden können.
Yui Mok/PA Wire/dpa