Seit 1. Juli: Baden-Württemberg lässt öffentliche Online-Petitionen zu

Seit dem 1. Juli 2025 ist es den Bürgerinnen und Bürgern in BW möglich, öffentliche Petitionen online auf der Website des Landtags mitzuzeichnen.
Bernd Weißbrod/dpa- Seit 1. Juli 2025 können Bürger in Baden-Württemberg öffentliche Petitionen online mitzeichnen.
- Petitionen müssen allgemeines Interesse vertreten und sechs Wochen auf der Landtags-Website verfügbar sein.
- Ab 10.000 Unterschriften folgt eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss binnen sechs Monaten.
- Online-Petitionen ergänzen das klassische Verfahren und fördern politische Teilhabe.
- Unterschiede: Öffentliche Petitionen haben rechtliche Folgen, normale Online-Petitionen meist nicht.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
In Baden-Württemberg können Bürger seit dem 01.07.2025 öffentliche Petitionen online unterzeichnen (mitzeichnen). Der Landtag hat dieses neue Verfahren eingeführt, um die politische Teilhabe zu erleichtern und zeitgemäß zu gestalten, wie ein am Donnerstag veröffentlichter Beitrag der Landesregierung erläutert. „Mit dieser Neuerung modernisieren wir das Petitionsverfahren“, betont Thomas Marwein (Grüne), Vorsitzender des Petitionsausschusses Baden-Württemberg.
Voraussetzungen für eine öffentliche Petition
Öffentliche Petitionen müssen ein Anliegen von allgemeinem Interesse vertreten und sich für eine sachliche öffentliche Diskussion eignen. „Entscheidend ist zudem, dass das Thema in den Zuständigkeitsbereich des Petitionsausschusses fällt“, erklärt Marwein. Die eingereichten Petitionen werden für eine Dauer von sechs Wochen auf der Webseite des Landtags veröffentlicht. „Während dieses Zeitraums haben weitere Personen und Gruppen die Möglichkeit, online ihre Unterstützung durch Mitzeichnung zu bekunden“, ergänzt der Vorsitzende.
Die Petitionen werden über die Internetseite des Landtags eingereicht und auch dort veröffentlicht. Dort haben Unterstützer sechs Wochen Zeit, ein Anliegen mitzuzeichnen. Erreicht eine Petition in diesem Zeitraum mehr als 10.000 Unterschriften, befasst sich der Petitionsausschuss damit in einer öffentlichen Anhörung, die innerhalb von sechs Monaten anberaumt werden muss.
Wie kam es zur Online-Petition in BW?
Im Juni 2023 hat der Petitionsausschuss verbindliche Verfahrensgrundsätze für die Online-Mitzeichnung öffentlicher Petitionen verabschiedet. Damit ergänzt diese Neuerung das klassische Petitionsverfahren, das von jeder Einzelperson initiiert werden kann und keiner weiteren Unterstützung für die Bearbeitung durch den Ausschuss bedarf. „Mit der Einführung der Online-Mitzeichnung möchten wir interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, Anliegen von allgemeinem Interesse, die als Petition eingereicht wurden, aktiv zu unterstützen“, erklärt Marwein. Gleichzeitig wird der ordnungsgemäße Ablauf des Petitionsverfahrens gewährleistet.
Genaue Infos über den neuen Online-Service ist auch auf der Webseite des Landtags von Baden-Württemberg zu finden.
Unterschied zu nicht öffentlicher Online-Petition
Der Hauptunterschied zwischen einer öffentlichen Petition beim Landtag in Baden-Württemberg und einer normalen (Online-)Petition liegt in der Behandlung und den rechtlichen Folgen. Eine öffentliche Petition beim Landtag ist ein formelles Verfahren, das von bestimmten Voraussetzungen begleitet wird und zu einer offiziellen Anhörung im Landtag führen kann. Eine normale Online-Petition ist oft eine Bürgerinitiative ohne direkte rechtliche Bindung an das Parlament.


