Schüler in Offenburg erschossen
: 15-Jähriger soll Mitschüler getötet haben – Vorwürfe auch gegen die Eltern

Gegen den Verdächtigen wird wegen Totschlags ermittelt, er befindet sich in U-Haft. Polizei und Staatsanwaltschaft haben neue Details zum Tatablauf und den Ermittlungen bekannt gegeben.
Von
Daniel Wydra mit lsw, afp
Offenburg
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Die Offenburger Staatsanwaltschaft Iris Janke ermittelt, nachdem ein 15-Jähriger in einem Klassenzimmer mutmaßlich von einem Mitschüler erschossen wurde.

dpa

Am Donnerstag, 9. November, wurde ein 15-Jähriger in der Offenburger Waldbachschule mutmaßlich von einem Mitschüler erschossen. Der Tatverdächtige konnte schon 15 Minuten später festgenommen werden, inzwischen sitzt er in Untersuchungshaft. Bisher habe sich der ebenfalls 15 Jahre alte Schüler nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das gab Iris Janke, Leiterin der Offenburger Staatsanwaltschaft, auf einer Pressekonferenz am Dienstag, 14.11., bekannt. Gegen den Verdächtigen werde derzeit wegen Totschlags ermittelt.

Außerdem wurden Ermittlungen gegen die Eltern eingeleitet – wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. „Der Tatverdächtige hat die Handfeuerwaffe nach bisherigen Ermittlungen von zu Hause mitgenommen“, sagte Staatsanwalt Martin Seifert. Doch die Eltern hätten keine waffenrechtliche Erlaubnis und möglicherweise ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die Ermittler hatten zuvor einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung eingeholt, den ein Ermittlungsrichter noch am Tattag genehmigte. Woher die Waffe genau stammt und wie lange sie im Besitz der Familie war, sei unklar. Ermittelt werde auch zu der Frage, ob der 15-Jährige Mitwisser gehabt habe.

Verdächtiger schon nach 15 Minuten festgenommen

Der Offenburger Polizeipräsident Jürgen Rieger berichtete zu Beginn einige Details zur Festnahme: Der Verdächtige sei gegen 12.15 Uhr – schon 15 Minuten nach der Tat – festgenommen worden. Dies sei vor allem dem Vater eines anderen Schülers zu verdanken, der dem 15-Jährigen zufällig in der Schule begegnet ist. Er habe den Jugendlichen aufgefordert, die Waffe niederzulegen, dem sei er nachgekommen. Anschließend habe der Mann, ein irakischer Staatsbürger, den Jungen festgehalten, bis die Polizei ihn festnehmen konnte. Laut Rieger übernahmen das Beamte des Polizeipräsidiums Offenburg. „SEK und Heli haben wir auch angefordert, doch unsere Beamten waren zuerst am Tatort.“

Nachdem die Schule abgesperrt war, habe ein Interventionsteam „mit kalkuliertem Risko, in Schutzausrüstung“, das Gebäude betreten und abgesucht. Alle Schüler und Lehrer wurden zu einem Sammelpunkt geleitet, zu dem auch Angehörige kommen konnten. Alle am Einsatz Beteiligten hätten herausragende Arbeit geleistet. „Wir hatten aber auch Glück, dass von der Festnahme bis zur Evakuierung alles reibungslos lief.“ Rieger ist es wichtig zu betonen, dass die Ermittler mit den Betroffenen fühlen. „Doch es werden Narben bleiben.“

In der Schule fanden die Ermittler 50 nicht abgefeuerte Patronen, aber keine weiteren Brand- und Sprengmittel, sagte der leitende Kriminaldirektor Raoul Hackenjos. Er gab weitere Details zum Tatablauf bekannt: Demnach wurde der Tatverdächtige am Mittwoch (8.11.) bei der Schule krankgemeldet. Am Donnerstag sei er in sein Klassenzimmer im zweiten Stock gegangen, wo sich zu dem Zeitpunkt neun Jugendliche und zwei Lehrerinnen aufhielten.

So lief die Tat wahrscheinlich ab

Er habe dem Opfer, einem Mitschüler, aus nächster Nähe zweimal in den Kopf geschossen. Dann habe er versucht, einen selbstgebauten Molotowcocktail zu entzünden. Das sei aber misslungen. Er habe das Klassenzimmer verlassen. Eine Lehrerin habe sich um den Schwerverletzten gekümmert, die andere die Klasse in ein angrenzendes Zimmer gebracht. Die Lehrerinnen hätten die Türen verschlossen.

Im Flur habe der Tatverdächtige eine weitere Lehrerin getroffen und auf den Kopf geschlagen. Dann habe er gegen die verschlossene Tür des Klassenzimmers, in dem der Junge erschossen wurde, getreten und auch einmal darauf geschossen. Ob es weitere Schüsse gegeben habe, werde noch ermittelt.

Hackenjos sagte weiter, dass der 15-Jährige dann im Treppenhaus die Schulleiterin getroffen habe. Er habe den Brandsatz in ihre Richtung geworfen. Dieser sei zerbrochen. Auf dem Weg in Richtung Ausgang sei der Tatverdächtige auf den zufällig anwesenden Vater anderer Schüler getroffen. Der Mann habe ihn „vehement“ aufgefordert, die Waffe wegzulegen. Um 12 Uhr habe die Polizei ein Notruf aus der Schule erhalten.

Ermittlungen nach Jugendstrafrecht – nicht öffentlich

Bis zu dem Vorfall sei der tatverdächtige Deutsche unauffällig gewesen, sagte Janke. Der Jugendliche sei nie durch Aggressionsdelikte auffällig geworden. Zudem machte Janke deutlich, dass es um ein Verfahren nach dem Jugendstrafrecht geht. Dieses unterliege strengen Regeln und finde nicht öffentlich statt. So gebe es etwa Vorgaben für die Informationspolitik der Ermittler. Sollte sich der Jugendliche äußern, werde dazu nichts bekannt gegeben. Der Pflichtverteidiger könne Akteneinsicht beantragen und dann mit dem 15-Jährigen besprechen, ob er sich zu den Vorwürfen äußern möchte. Zudem werde ihm ein Jugendgerichtshelfer zu Seite gestellt.

Auch zu einem möglichen Motiv des Beschuldigten würden die Ermittler aus Gründen des Jugendschutzes keine Angaben machen. Zuvor hatten die Ermittler allerdings von Eifersucht als möglichem Motiv gesprochen. Doch Janke sagte, dass ein Verbrechen generell mehrere Gründe habe. Die Psyche eines Täters und sein äußeres Umfeld würden beeinflussen, wie und warum er handelt.

Außerdem müsse auch bei einem 15-Jährigen geprüft werden, ob er genügend Reife gehabt habe, um seine mutmaßliche Tat auch einsehen zu können. Das gelte besonders bei einem so schweren Vorwurf, sagte Janke. Das soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft nun ein Gutachter klären. Dieser soll auch untersuchen, ob sich der Tatverdächtige bei der Tat in einem „psychopathologischen Zustand“ befunden habe. In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig.

Ermittlungen wegen Totschlags, nicht wegen Mordes

Janke wurde nach der Tat oft gefragt, warum gegen den 15-Jährigen momentan nicht wegen Mordes ermittelt wird. „Dafür ist ein dringender Tatverdacht nötig.“ Wann dieser vorliegt, gab sie nicht bekannt. Doch das Strafgesetzbuch legt in Paragraph 211 Mordmerkmale fest. Demnach ist ein Mörder, wer

  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

Laut Janke kann sich der Tatvorwurf während der Ermittlungen jederzeit ändern. Doch nach Jugendstrafrecht kann ein Angeklagter maximal zu zehn Jahren Haft verurteilt werden – auch nach einem Mord. „Im Urteil kann allerdings festgehalten werden, dass sich die Justiz nach Ende der Haft eine Sicherungsverwahrung vorbehält.“

Gerüchte in den Sozialen Medien

Nach der Tat seien in den Sozialen Medien mehr als 100.000 Reaktionen aufgetaucht, sagte Polizeipräsident Rieger. „Wir haben viele positive Rückmeldungen bekommen, doch es gibt auch grenzwertige Kommentare, besonders zur Nationalität des Tatverdächtigen.“ Viele hätten behauptet, dass er ein Ausländer und das Opfer ein Deutscher gewesen sei. Doch der Verdächtige sei ebenfalls Deutscher.

In den Sozialen Medien war auch von einer Liste von Menschen die Rede, die der Verdächtige ebenfalls töten wollte. Kripo-Chef Hackenjos bestätigte das nicht direkt. Doch die Ermittler hätten eine Liste gefunden, auf denen „skizzenhaft Pläne und Namen“ verzeichnet seien.

Psychologen an Schule im Einsatz

Am Montag (13.11.) war die Schule wieder geöffnet, es fand aber noch kein normaler Unterricht statt. Stattdessen wurden die Schüler und die Schulangestellten von sechs Psychologen betreut, um die Tat und ihre Folgen aufzuarbeiten, sagte der leitende Regierungsschuldirektor Werner Nagel. „Die Lehrer holen die Schüler vor dem Gebäude ab und gehen mit ihnen gemeinsam hinein.“ Die Psychologen würden mit den Betroffenen sowohl Gruppen- als auch Einzelgespräche führen. Im Laufe der Woche soll in der Schule nach und nach wieder normaler Unterricht stattfinden.

Die Waldbachschule in Offenburg bezeichnet sich selbst als „Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Lernen“. Auf der Schul-Website steht, dass die Psychologen „für euch alle da sein werden.“ Eltern werden auf die Polizeipräsenz an der Schule hingewiesen. Sie soll die Betroffenen stärken, nicht beunruhigen.