Ruf nach Teilnahmepflicht
: Schulfahrten zu NS-Orten werden stärker nachgefragt – aber reicht das?

Alle Schüler in Baden-Württemberg sollen eine KZ-Gedenkstätte oder vergleichbare Orte besuchen. Das Kultusministerium fördert dies finanziell, die SPD-Fraktion will mehr.
Von
Tanja Wolter
Stuttgart
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Schloss Grafeneck im Frühjahr 2020. In einem nahen Schuppen wurden 1940 mehr als 10 000 Menschen vergast.

ARCHIV - Schloss Grafeneck (Kreis Reutlingen), das 1940 der Sitz der Täter im Massenmord an geistig behinderten und psychisch kranken Menschen (Archivfoto vom 13.01.2008). In einem nahen Schuppen wurden von Januar bis Dezember 1940 mehr als 10 000 Menschen mit Kohlenmonoxid-Gas getötet. Heute ist auf dem Gelände die zentrale Gedenkstätte für die Opfer der sogenannten Euthanasie in Baden-Württemberg untergebracht. Erbaut wurde Schloss Grafeneck im 16. Jahrhundert als Jagdschloss der württembergischen Herzöge auf der Schwäbischen Alb. 
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Foto: Pierre-Christian Fink dpa/lsw (zu dpa 4046) +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Auf dem Gelände von Schloss Grafeneck im Kreis Reutlingen wurden 1940 mehr als 10 000 Menschen von den Nationalsozialisten ermordet. Die Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie wird oft von Schulklassen besucht.

Pierre-Christian Fink/dpa
  • Besuche von Schulklassen an NS-Gedenkstätten in Baden-Württemberg sind wieder gestiegen.
  • 2023 nahmen 33.168 Schüler teil, mehr als vor Corona; 2019 waren es rund 23.000.
  • SPD fordert Pflichtbesuche, Land fördert Fahrtkosten bis zu 50%.
  • Unterschiedliche Teilnahme je nach Schulart; Gymnasien aktiver als Realschulen.
  • Kultusministerium betont Wichtigkeit, aber keine Pflicht wegen elterlicher Kosten.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In den Corona-Jahren sind in Baden-Württemberg die Besuche von Schulklassen in KZ-Gedenkstätten massiv eingebrochen, doch seit zwei Jahren geht es wieder aufwärts. 2023 nahmen insgesamt 33.168 Schülerinnen und Schüler an Fahrten zu Orten des nationalsozialistischen Unrechts teil, die vom Land gefördert wurden, wie aus der Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage aus der5 SPD-Fraktion hervorgeht. Das sind sogar deutlich mehr als im Vor-Corona-Jahr 2019, als für gut 23.000 Schüler staatliche Zuschüsse dafür abgerufen wurden.

Fahrtkosten werden vom Land bezuschusst

Zu den Geschichtsorten zählen neben KZ-Gedenkstätten auch ehemalige Synagogen, Gedenkstätten für Euthanasie und Orte der Zwangsarbeit. Der Anfrage zufolge, die unserer Redaktion vorliegt, fördert das Land die Fahrtkosten seit 2020 mit bis zu 50 Prozent, zuvor waren es 25 Prozent. Im vergangenen Jahr standen dafür rund 385.000 Euro bereit, wegen der großen Nachfrage mehr als ursprünglich geplant. Für 2024 ist die Nachfrage noch größer, weshalb rund 500.000 Euro zur Verfügung stehen.

Bei der Teilnahme an solchen Gedenkstätten-Fahrten gibt es allerdings Unterschiede je nach Schulart. So ließen sich den Angaben zufolge etwa Gymnasien im vergangenen Jahr 229 Fahrten bezuschussen, bei den Realschulen waren es dagegen nur 129. Die deutlich niedrigere Zahl weist auf eine generell niedrigere Beteiligung der Realschulen hin – denn es gibt mehr Realschulen als Gymnasien im Land.

SPD-Politiker Born: Fahrten zur Pflicht machen

Der SPD-Abgeordnete Daniel Born forderte die Landesregierung auf, die Fahrt zu einer KZ-Gedenkstätte zur Pflicht in der Schulzeit zu machen. „Jüdisches Leben ist selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft und muss es auch an unseren Schulen sein. Dazu gehört auch, dass dort Erinnerungskultur gelebt wird“, sagte Born.  Der Besuch einer Gedenkstätte dürfe auch nicht abhängig vom Geldbeutel der Eltern sein. Das Land müsse hierfür eine Lösung erarbeiten und zusätzliches Geld bereitstellen.

Für Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts sind grundsätzlich die Eltern kostenpflichtig. Laut Kultusministerium wird deshalb keine Teilnahmepflicht ausgesprochen. Es sei aber „gesellschaftlicher Konsens und erklärter politischer Wille, Schülerinnen und Schülern möglichst flächendeckend Fahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts zu ermöglichen“, heißt es. In einer Verwaltungsvorschrift werde dies als Soll-Bestimmung formuliert. Darin steht: „Während der Schulzeit soll mindestens einmal an dem Besuch eines solchen Ortes teilgenommen werden.“

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