Raserunfall
: Mädchen stirbt bei Raserunfall - Haftstrafe für 25-Jährigen

Ein riskantes Überholmanöver eines jungen Mannes endete für eine 17-jährige Rollerfahrerin tödlich. Nun wurde der Unfallverursacher verurteilt.
Von
dpa
Reutlingen
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Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall vor dem Landgericht Reutlingen sitzt der Angeklagte (l) neben seinem Anwalt Horst Epple.

Tatjana Bojic/dpa
  • 25-Jähriger erhält 2,5 Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall bei Reutlingen.
  • Schuldspruch: vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Tötung.
  • Führerscheinentzug für vier Jahre; Urteil noch nicht rechtskräftig.
  • 17-jährige Rollerfahrerin starb im Juni in Lichtenstein nach Frontalzusammenstoß.
  • Riskantes Überholen in einer Kurve; Angeklagter zeigte Bedauern und war vorbelastet.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach dem Tod einer Teenagerin bei einem Raserunfall im Kreis Reutlingen ist ein junger Mann zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Reutlingen sprach ihn wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Außerdem muss der 25-Jährige seinen Führerschein für vier Jahre abgeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 17-jährige Rollerfahrerin kam im vergangenen Juni in Lichtenstein ums Leben, als der 25-Jährige mit seinem Wagen laut Anklage mit hoher Geschwindigkeit frontal in sie prallte. Die Jugendliche starb noch am Unfallort. Der Mann bekundete zu Prozessbeginn sein Bedauern. „Der Unfall begleitet mich morgens, wenn ich aufstehe, und abends, wenn ich schlafen gehe“, hatte der Angeklagte gesagt. 

Konnte Gegenverkehr nicht sehen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann so dicht auf ein vor ihm fahrendes Auto aufgefahren war, dass er den Gegenverkehr nicht sehen konnte, wie der SWR berichtete. Dennoch habe er in einer Kurve mit zu hoher Geschwindigkeit überholt. Der Mann war laut Gericht schon wegen anderer Verkehrsdelikte aufgefallen und musste auch schon seinen Führerschein abgeben. 

Die Eltern der getöteten 17-Jährigen blieben der Verhandlung fern. Sie forderten über ihren Nebenklagevertreter die höchstmögliche Strafe. Seit dem Tod ihrer Tochter sei ihr Leben „sinn- und perspektivlos“.