Zwei 13-jährige Mädchen sollen am Sonntagabend eine 14-Jährige am Bahnhof Rastatt attackiert haben. Videos und Bilder der Tat kursierten seit dem Wochenende im Netz – die Polizei Rastatt ermittelt nach Angaben vom Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die beiden mutmaßlichen Täterinnen.
Video aus Rastatt: Zwei Mädchen treten auf 14-Jährige am Boden ein
Die Videoaufnahme von Rastatt zeigt, wie die 14-Jährige zu Boden gestoßen wird und die zwei Mädchen auf sie einschlagen und mehrmals gegen ihren Kopf und Körper treten. Auch gegen diejenigen, die die Tat gefilmt und nicht geholfen haben sollen, werde ermittelt. Ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung sowie möglicher Verletzungen von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen sei eingeleitet worden. Mehrere Zeugen, größtenteils Kinder und Jugendliche, seien bereits identifiziert worden.
14-Jährige nach Attacke am Bahnhof in Rastatt verletzt
Entgegen erster Angaben sei das Mädchen nach dem Vorfall am vergangenen Wochenende in Rastatt nicht ins Krankenhaus gebracht worden. Sie habe sich stattdessen am Montag in eine Klinik begeben und sei nach ambulanter Behandlung mit leichten Verletzungen wieder entlassen worden. Der Vorfall habe sich auch nicht am Samstag, sondern erst am frühen Sonntagabend ereignet. Die Ermittler waren erst am Montag auf die Tat aufmerksam geworden, nachdem in sozialen Medien ein entsprechendes Video verbreitet worden war.
Die Verdächtigen wie auch das Opfer sind polizeibekannt. In der Vergangenheit soll die 14-Jährige selbst in andere Auseinandersetzungen verwickelt gewesen sein.
Polizei: Streit vor der Attacke in Rastatt
Wenige Stunden vor der Tat in Rastatt hatte die 14-Jährige mit den beiden mutmaßlichen Angreiferinnen laut Polizei bereits eine handgreifliche Auseinandersetzung am Bahnhof in Bietigheim. Einen Tag davor sei sie mit einem weiteren, ebenfalls bereits identifizierten Mädchen in Gaggenau in Streit geraten. Es wird wegen Körperverletzung ermittelt. Zudem vermutet die Polizei in Offenburg einen Zusammenhang mit ähnlichen Vorfällen in Karlsruhe in der Vergangenheit.
Welche Strafen drohen bei einer Tat wie der Prügelattacke in Rastatt?
Gegen Kinder unter 14 kann kein Strafverfahren eingeleitet werden - auch nicht bei gefährlicher Körperverletzung. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Baden-Baden ist es in solchen Fällen üblich, dass das Jugendamt verständigt wird. Dieses prüft Maßnahmen und auch, ob zum Beispiel Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Im schlimmsten Fall könnte eine Entziehung des Sorgerechts drohen.
Zwischen 14 und 18 Jahren gilt Jugendstrafrecht. Das Jugendgericht kann verwarnen, Arbeitsstunden, eine Geldstrafe oder eine Jugendstrafe (zwischen sechs Monaten und zehn Jahren) verhängen.
Was droht Gaffern?
Wer nur zugeschaut hat, nicht eingegriffen und nicht mal die Polizei oder Rettungskräfte alarmiert hat, dem droht ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung und damit eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wer zum Prügeln anfeuert, kann auch wegen Anstiftung oder Beihilfe belangt werden.
Können Video-Filmer und Verbreiter bestraft werden?
Es gibt das Recht am eigenen Bild, das sich aus dem Kunsturhebergesetz ergibt. Dieses regelt die Verbreitung von Bildnissen. Paragraf 201a StGB stellt zudem die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe. Laut dem Portal urheberrecht.de kann so das Filmen und Zurschaustellen einer hilflosen Person eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen.
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