Prozesse: Achtjähriges Mädchen getötet - Prozess gegen Vater beginnt

Ein Schild mit der Aufschrift «Landgericht Freiburg» hängt am Eingangsbereich des Gerichts. (zu dpa: «Achtjähriges Mädchen getötet - Prozess gegen Vater beginnt»)
Silas Stein/dpa- In Freiburg beginnt der Prozess gegen einen 58-jährigen Vater wegen Mordes an seiner Tochter.
- Es handelt sich um ein Sicherungsverfahren – Ziel ist die Unterbringung in der Psychiatrie.
- Laut Gutachten gilt der Mann vorläufig als psychisch krank und ist bereits untergebracht.
- Die Tat geschah im Oktober in Bollschweil: Das Kind starb durch stumpfe Gewalt und Messerverletzungen.
- Der Mann drang gegen den Willen der Ex-Partnerin ein, sperrte sie und den Sohn aus und nahm die Tochter.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Rund ein halbes Jahr nach dem gewaltsamen Tod eines achtjährigen Mädchens in Bollschweil bei Freiburg startet am Montag (10.00 Uhr) der Prozess gegen den Vater des Kindes. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 58-jährigen Deutschen Mord im Zustand der Schuldunfähigkeit vor. Verhandelt wird vor dem Landgericht Freiburg.
In dem sogenannten Sicherungsverfahren geht es um die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik. Laut Gutachten sei der 58-Jährige nach vorläufiger Bewertung psychisch krank. Auch wenn es keine Anklage wie in einem normalen Strafverfahren gibt, sondern eine Antragsschrift, wird solch ein Fall vor Gericht verhandelt. Der Vater ist bereits vorläufig in einer Psychiatrie untergebracht.
Der Mann soll das Kind im vergangenen Oktober im Haus seiner Ex-Partnerin getötet haben. Laut Obduktion starb es an stumpfer Gewalt und Verletzungen mit einem Messer. Der mutmaßliche Täter war gegen den Willen seiner Ex-Frau in deren Haus eingedrungen, hatte die Frau und den gemeinsamen Sohn ausgesperrt und die achtjährige Tochter in seine Gewalt gebracht.