Prozessauftakt in Mannheim
: Schüsse auf Kioskbesitzer als Auftragstat?

Der Betreiber hatte seinen Kiosk erst am selben Tag eröffnet. Nun beginnt das Verfahren gegen einen 27-Jährigen. Kannte er das Opfer?
Von
dpa
Mannheim
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Ein Polizist arbeitet an der Spurensicherung in dem Kiosk. (Archivbild)

René Priebe/dpa
  • Prozessauftakt in Mannheim: Ein 27-Jähriger steht wegen versuchten Mordes vor Gericht.
  • Er soll im Oktober 2025 im Auftrag Unbekannter auf einen Kioskbetreiber geschossen haben.
  • Der Kiosk hatte an dem Tag neu eröffnet, das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt.
  • Festnahme erfolgte mehr als eine Woche später, der Mann sitzt in Untersuchungshaft.
  • Acht weitere Termine sind angesetzt – ein Urteil könnte Mitte Mai fallen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach den Schüssen auf einen Kioskbetreiber in Mannheim beginnt das Verfahren gegen einen 27-Jährigen am Mittwoch (8.4., 9 Uhr) vor dem Landgericht Mannheim. Er soll laut Anklage im Auftrag von unbekannten Personen im Oktober 2025 versucht haben, den damals 39-Jährigen zu töten. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord.

Der Mann soll laut Gericht am Abend des 4. Oktober den an diesem Tag erst neu eröffneten Kiosk betreten und dann „vollkommen überraschend“ auf den Betreiber geschossen haben. Dieser sei im Brustbereich getroffen worden und zusammengesackt. Der Angeklagte habe angenommen, seine Tat vollendet zu haben und sei geflüchtet.

Urteil für Mitte Mai erwartet

Erst mehr als eine Woche nach der Tat war der damals 26-Jährige festgenommen worden. Er sitzt laut Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft. Die Ermittlungsbehörden hatten sich in der Vergangenheit weder zu einer möglichen Beziehung zwischen Täter und Opfer geäußert, noch zum Motiv für die Tat und zu den Hintergründen.

Dem 27-Jährigen droht im Falle einer Verurteilung wegen versuchten Mordes grundsätzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der versuchte Mord könne allerdings milder bestraft werden als die vollendete Tat – der Strafrahmen liege dabei zwischen 3 und 15 Jahren.

Für das Verfahren sind noch acht weitere Verhandlungstage terminiert. Ein Urteil könnte Mitte Mai verkündet werden.