Sex-Skandal bei der Polizei: Prozessauftakt: Verteidigung bezichtigt Anzeigenerstatterin der Lüge

Der Angeklagte (Mitte), inzwischen suspendierte Inspekteur der Polizei in Baden-Württemberg, kommt zu Beginn seines Prozesses mit seiner Anwältin in das Gerichtsgebäude.
Bernd Weißbrod/dpaMit heftigen Anschuldigungen gegen die Anzeigenerstatterin hat die Verteidigung des früheren Inspekteurs der Polizei die Vorwürfe sexueller Nötigung gegen ihn zurückgewiesen. Die 34-jährige Kriminalhauptkommissarin, die den vormals höchstrangigen Polizisten des Landes der Nötigung beschuldigt, habe in einem Lokal in der Öffentlichkeit mit ihm sexuelle Handlungen ausgeübt, Küsse ausgetauscht und viele Intimitäten, sagte die Anwältin des Polizisten am Freitag zum Prozessauftakt. Sie bezichtigte die Anzeigenerstatterin der Lüge.
Zu Beginn verliest die Staatsanwältin die Anklage, schildert noch einmal die Vorgänge in der Nacht vom 12. auf 13. November, als Renner mit der im Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst befindenden Polizistin nach einer Sektrunde im Innenministerium zu einer Kneipentour aufbrach. Im Visier dabei: Die Ereignisse spätnachts in einer Kneipe in Bad Cannstatt. In der Kneipe soll es zu ersten sexuellen Kontakten gekommen sein soll, dann vor der Tür, als der oberste Polizist des Landes die Polizistin aufforderte, sein Glied während des Urinierens in die Hand zu nehmen. „Sie empfand dabei Ekel, habe sich aber nicht in der Lage gesehen, sich zu widersetzen“, so Staatsanwältin Stefanie Ruben, da ihr angesichts der Stellung des Inspekteurs ein „empfindliches Übel“ drohte.
Streit zum Prozessauftakt im Polizei-Skandal
Der Andrang ist am Freitag erwartungsgemäß riesengroß. zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer wollen den Prozess um den ranghöchsten Polizisten im Land verfolgen. Seit November 2021 ist der Inspekteur der Landespolizei, Andreas Renner, vom Dienst suspendiert, weil er, so die Anklage, eine Polizistin sexuell genötigt haben soll. Der suspendierte Inspekteur kommt im dunklen Anzug, der schon immer schlanke Mann ist noch schlanker geworden.
Klar ist laut Verteidigung des Inspekteurs: Renner werde keine Ausführungen machen, weder zur Person noch zum Tatvorwurf, kündigt seine Verteidigerin Ricarda Lang an. Der erste Prozesstag vor der 5. Strafkammer wird geprägt von heftigem juristischen Vorgeplänkel und einer aggressiven Tonlage, ausgelöst durch Renners Verteidigerin. Sie argumentiert gleich zu Beginn lautstark und fällt dem Richter ins Wort. Sowohl der Inspekteur wie auch die besagte Polizistin, die Nebenklägerin ist, haben sich einschlägigen juristischen Sachverstand gesichert, der Inspekteur hat seinen Beistand auch neu sortiert.
Verteidigung bezichtigt Zeugin der Lüge: Es war „nicht gegen den Willen der Polizistin“
Die Münchner Strafverteidigerin Lang hat ein ausführliches „Opening-Statement“ vorbereitet, das zwar mit einem Sperrvermerk versehen ist, doch ein großes Online-Medium aus München zitiert bereits vor Prozessbeginn am Morgen aus dieser Erklärung. Der Nebenklagevertreter sieht darin eine Diffamierung seiner Mandantin und eine Gefährdung derer schutzwürdiger Interessen und beantragt, wenn überhaupt die Erklärung stattfinden dürfe, den Ausschluss der Öffentlichkeit. Dem folgt der Vorsitzende Richter Volker Peterke. Lang darf ihr Statement halten, die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen.
Ihre schriftliche Erklärung liegt unserer Redaktion vor. Der Tenor: Was in und um die Kneipe passierte, sei nicht gegen den Willen der Polizistin geschehen. Es soll die Glaubwürdigkeit der Darstellung jungen Polizistin in Zweifel gezogen werden. Lang betont im vollbesetzten Saal: Die Polizistin habe bei ihren Vernehmungen „gelogen“ und eine Beziehung zu einem anderen hohen Beamten im Innenministerium verschwiegen. „Dass sie sexuellen Kontakte zu Vorgesetzen hat, ist doch bekannt.“ Die Polizistin habe sich strafbar gemacht. Der angeklagte Inspekteur, den Lang von einer medialen Öffentlichkeit vorverurteilt sieht, habe das Recht darauf, dass öffentlich verhandelt werde. Was wiederum den Vertreter der Nebenklägerin in Rage bringt, er fordert den Richter auf einzuschreiten.
Sex-Skandal: Video aus der Kneipe soll gezeigt werden
Kurz danach muss die Öffentlichkeit erneut den Gerichtssaal verlassen, denn der Richter gibt dem Antrag der Nebenklage statt, dass die Vernehmung der Polizistin unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Renners Ehefrau darf als „Vertrauensperson“ des Inspekteurs bleiben. Das Interesse der Öffentlichkeit am Fall des Inspekteurs überwiege nicht das schutzwürdige Interesse der Nebenklägerin und Zeugin. „Im Gegensatz zum Angeklagten handelt es sich bei ihr um eine einfache Polizeibeamtin“, so der Vorsitzende Richter. Das Video aus dem Innenraum der Kneipe, in der es zu „sexuellen Kontakten“, sprich heftigen Knutschereien zwischen Inspekteur und Polizistin gekommen sein soll, soll aber am späteren Nachmittag, dann wieder in öffentlicher Sitzung, in den Prozess eingeführt werden.


Der Polizeiinspekteur soll seine Kollegin sexuell genötigt haben. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Auch Nacktbilder hat er an Polizistinnen geschickt. Dass das erst so spät ans Licht kommt, offenbart so einiges.