Prozess in Konstanz
: Schüler ertrinkt - Lehrerinnen wieder vor Gericht

Ein Kind ertrinkt bei der ersten Schwimmstunde. Zwei Pädagoginnen wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Nun kämpfen sie im Berufungsprozess um mildere Strafen.
Von
dpa
Konstanz
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Der Fall eines ertrunkenen Siebenjährigen wird erneut vor Gericht verhandelt.

David Inderlied/dpa
  • Berufung in Konstanz: Strafmaß im Fall eines ertrunkenen Siebenjährigen wird neu verhandelt.
  • Termin am Freitag (17.4.2026) vor dem Landgericht, Urteil soll direkt fallen.
  • Schuldspruch des Amtsgerichts bleibt bestehen – nur die Höhe der Strafen steht zur Debatte.
  • Erstinstanzlich: Bewährung für Lehrerin und Referendarin nach fahrlässiger Tötung.
  • Unglück bei erster Schwimmstunde 2023, 21 Kinder gleichzeitig im Wasser – Beweisaufnahme gering.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Mehr als zwei Jahre nach dem Ertrinken eines Siebenjährigen beim Schwimmunterricht geht der Prozess gegen zwei Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung in die zweite Runde. In der Berufungsverhandlung am Freitag (17.4.2026) vor dem Landgericht Konstanz soll auch gleich das Urteil fallen. Neu verhandelt werde nicht der Schuldspruch des Amtsgerichts, sondern nur das Strafmaß, hatte das Gericht im Vorfeld mitgeteilt.

Das Amtsgericht Konstanz hatte Ende Februar 2025 eine Lehrerin und die damalige Referendarin der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und Bewährungsstrafen verhängt. Die Anwälte der Frauen hatten nach dem Urteilsspruch Berufung eingelegt. Sie hatten Freispruch gefordert.

Zweitklässler nach seiner ersten Schwimmstunde gestorben 

Der Zweitklässler war bei seiner ersten Schwimmstunde am 18. September 2023 ertrunken. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden - darunter Schwimmer und Nichtschwimmer. Aus Sicht des Richters hätte der Tod des Jungen verhindert werden können.

Die Lehrerin war zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen verurteilt worden. Die damalige Referendarin bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und sollte 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Beide Strafen waren auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Lehrerin hatte vor Gericht erklärt, dass sie die Kinder im Blick gehabt habe. 

Laut Gericht wird es in dem neuen Prozess keine große Beweisaufnahme geben.