Probleme bei Flugreisen
: Diese Rechte sollten Reisende kennen

Was tun bei Flugausfall, Verspätung oder Überbuchung? Was Reisende jetzt über ihre Rechte bei Flugproblemen wissen sollten.
Von
Paloma Schneider
Memmingen
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Gepackte Koffer stehen vor dem Terminal des Kassel-Airports: ARCHIV - Alles drin: Mit gut gepackten Koffern geht es der Sonne entgegen. (zu dpa: «Mit diesen 9 Tipps packt sich der Koffer leichter») Foto: Uwe Zucchi/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Während beliebter Reisezeiten können vermehrt Probleme aufkommen – informieren Sie sich über Ihre Rechte.

Uwe Zucchi/dpa-tmn/dpa
  • EU-Fluggastrechte schützen bei Verspätungen, Flugausfällen und Überbuchungen.
  • Entschädigung: 250–600 € ab 3 Stunden Verspätung, inkl. Betreuungsleistungen.
  • Rechte gelten für EU-Flüge und Flüge von/nach Island, Norwegen, Schweiz.
  • Streik: Entschädigung bei Einfluss der Airline, keine bei außergewöhnlichen Umständen.
  • Probleme? Belege sichern, Airline kontaktieren, EVZ bei Bedarf einschalten.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Flughafen Memmingen rechnet in den kommenden Wochen mit einem starken Anstieg an Passagieren – rund 500.000 Fluggäste werden erwartet. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit für längere Wartezeiten oder andere Unannehmlichkeiten.

Umso wichtiger ist es, im Vorfeld über die eigenen Fluggastrechte informiert zu sein – besonders dann, wenn es zu Problemen oder im schlimmsten Fall zu einem Flugausfall kommt.

Pünktlich zur Ferienzeit macht das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) auf die Rechte von Flugreisenden aufmerksam. Wer von Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen betroffen ist, kann sich auf die EU-Fluggastrechte-Verordnung berufen.

Reform würde Verschlechterung für Verbraucher mit sich bringen

Aktuell wird eine überarbeitete EU-Verordnung zu Fluggastrechten zwischen dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat verhandelt. Eine Entscheidung wird im Herbst 2025 erwartet, ein Inkrafttreten wäre frühestens 2027 möglich.

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) kritisiert nach Angaben der Pressemitteilung vom 20. März 2925, die aktuellen Reformvorschläge deutlich. Besonders bei den Entschädigungsregelungen drohen mögliche Nachteile für Verbraucher und Verbraucherinnen.

Für wen gelten die EU-Fluggastrechte?

Die EU-Fluggastrechte gelten für

  • alle Passagiere, die von einem Flughafen in der EU abfliegen
  • oder mit einer EU-Fluggesellschaft auf einem EU-Flughafen landen – auch bei Abflug aus einem Drittstaat
  • Flüge von und nach Island, Norwegen und der Schweiz

Was sind meine Rechte, wenn mein Flug verspätet ist?

Gerade in der Hauptreisezeit kann es zu Verspätungen kommen. Diese muss man aber nicht einfach hinnehmen – unter Umständen besteht Anspruch auf Entschädigung.

Eine monetäre Entschädigung ist ab drei Stunden Verspätung möglich. Maßgeblich ist die Ankunftszeit am Zielort. Je nach Flugdistanz beträgt der Ausgleich zwischen 250 und 600 Euro pro Person.

Zusätzlich haben Passagiere bei langen Wartezeiten Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen (z. B. Snacks, Getränke oder eine Hotelübernachtung inkl. Transfer, falls der Flug erst am Folgetag startet).

Was sind meine Optionen beim Streik?

Auch bei Streiks kann eine Entschädigung eingefordert werden – sofern die Fluggesellschaft Einfluss auf den Streik hatte (z. B. bei eigenem Personal).

Beispiel:
Ein Flug von Berlin nach Málaga (ca. 2243 km) fällt kurzfristig aus.
Laut Verbraucherzentrale haben Betroffene dann Anspruch auf:

Erstattung des Ticketpreises oder Alternativbeförderung (z. B. Ersatzflug).
Der Entschädigungsanspruch entfällt jedoch, wenn die Annullierung mindestens 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurde.

Mein Flug wurde gestrichen – was kann ich tun?

Wird der Flug annulliert und handelt es sich nicht um außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder Unwetter, bestehen folgende Rechte:

Vollständige Rückerstattung des Ticketpreises oder Alternativbeförderung zum Zielort.
Zusätzlich kann eine Entschädigung beansprucht werden – abhängig davon, wann die Annullierung mitgeteilt wurde.

Wer selbst storniert oder angebotene Alternativen ablehnt, verliert den Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Hotel oder Transfer.

Rechte prüfen bei dem Europäischen Verbraucherzentrum

Das EVZ stellt unter folgendem Link umfassende Informationen zur Verfügung – darunter:

  • genaue Entschädigungsbeträge
  • Rechte bei Ticketbuchung, Umbuchung oder Stornierung
  • Infos zu Reisen mit Kindern oder Behinderung 
  • Verhalten bei Verspätung, Ausfall oder Unwetter

Was tun im Problemfall?

Wenden Sie sich bei Problemen direkt über ein Online-Formular an die Airline.

Screenshots und Belege (z. B. Mails, Belege) sollten gesichert werden. Eine schriftliche Bestätigung vom Bodenpersonal über die Situation, sowie Angabe des Grundes kann hilfreich sein.

Reagiert die Airline nicht innerhalb von zwei Monaten oder lehnt die Entschädigung ab, können sich Betroffene kostenlos an das EVZ Deutschland wenden. Als letzte Möglichkeit besteht das vereinfachte Europäische Gerichtsverfahren.