Rettungssanitäter, die unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden, können diese als sogenannte Wie-Berufskrankheit anerkennen lassen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel entschieden (Aktenzeichen B 2 U 11/20 R). Sanitäter seien „einem erhöhten Risi...