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: Bundessozialgericht: PTBS bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden

Ein Sanitäter ist nach traumatisierenden Einsätzen, darunter der Amoklauf von Winnenden, psychisch erkrankt. Ist das eine Berufskrankheit? Vor dem Bundessozialgericht hatte seine Klage teilweise Erfolg.
Von
Tanja Wolter
Kassel
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Das Bundessozialgericht in Kassel hat im Fall eines traumatisierten Rettungssanitäters aus Baden-Württemberg verhandelt.

Uwe Zucchi/dpa