Polizeieinsatz in Tuttlingen: Polizei bestätigt – Getöteter 27-Jähriger hatte keine scharfe Waffe

In Tuttlingen wurde am Donnerstag ein Mann bei einem Schusswechsel mit der Polizei getötet. Nun ist klar: Die Waffe des 27-Jährigen war eine Knallpistole, keine scharfe Schusswaffe.
Roland Sprich/dpa- In Tuttlingen erschoss die Polizei einen 27-Jährigen – seine Waffe war eine Knallpistole.
- Er erschien zuvor mit der Waffe im Rathaus, wo sie als echte Pistole wahrgenommen wurde.
- Obduktion: Der Mann aus Afghanistan wurde durch drei Schüsse am Oberkörper getroffen.
- Wie viele Beamte schossen, ist offen. LKA und Staatsanwaltschaft Rottweil ermitteln.
- Der Fall löste eine politische Debatte über Kriminalität und Sicherheit aus.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am Donnerstag vergangene Woche wurde in der Tuttlinger Innenstadt ein 27 Jahre alter Mann aus Afghanistan durch Schüsse der Polizei tödlich verletzt. Zuvor war er mit einer Waffe im Rathaus erschienen. Nun sind neue Erkenntnisse zu dem tödlich verlaufenden Polizeieinsatz bekannt geworden: Die von den Rathausmitarbeitenden und der Polizei als scharfe Schusswaffe wahrgenommene Pistole des 27-Jährigen war keine echte, sondern eine Knall- beziehungsweise Zündplättchenpistole. Das Landeskriminalamt und die zuständige Staatsanwaltschaft Rottweil berichten das in einer Pressemitteilung.
Die Waffe sei demnach allerdings einer Originalwaffe des Herstellers SIG Sauer mit Neun-Millimeter-Kaliber nachempfunden und erwecke dadurch den Anschein einer echten Schusswaffe. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen bestanden zum Zeitpunkt des Polizeieinsatzes keine Hinweise darauf, dass es sich bei der Waffe lediglich um eine Knallpistole handelte. Sogenannte Zündplättchenpistolen gelten als harmlos, da die im Gerät verbauten Zündplättchen lediglich einen kleinen Knall auslösen und ein klassisches Pistolengeräusch imitieren sollen. Solche Pistolen sind unter anderem im Spielwarenhandel erhältlich.
Obduktionsergebnisse geben erste Antworten
Die Obduktion des getöteten 27-Jährigen hat ersten Erkenntnissen zufolge ergeben, dass der im Rathaus offenbar zurückgewiesene und durch das Tragen einer Waffe als Bedrohung wahrgenommene afghanische Staatsbürger durch drei Schüsse am Oberkörper sowie einem leichten Streifschuss am Arm getroffen wurde. Wie viele Polizeibeamte auf den Mann schossen, ist nicht bekannt.
Auch die Frage, warum sich der Verstorbene mit dieser Waffe im Rathaus aufhielt, ist laut Polizei bislang nicht bekannt. Ebenfalls ist die genaue Anzahl der abgegebenen Schüsse sowie die Frage, ob der Verstorbene selbst Schüsse abgegeben hat, weiterhin Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Die Ermittlungen zum polizeilichen Schusswaffengebrauch wurden gemäß der Dienstanweisung für entsprechende Verfahren vom LKA übernommen. Im Fokus der Ermittlungen steht demnach vor allem eine Rekonstruktion des Geschehensablaufs. Außerdem wird ermittelt, welches Motiv der Verstorbene hatte. Dazu werden Zeugen gesucht und vernommen. Der Leichnam wurde nach Abschluss der Obduktion zur Bestattung freigegeben.
Der Fall des getöteten afghanischstämmigen Mannes hatte eine politische Diskussion über Kriminalität und Sicherheit zur Folge. Auch der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer zeigte sich betroffen und forderte härtere staatliche Maßnahmen gegen Menschen, die ausreisepflichtig sind.
