Opfer aus Baden-Württemberg: Doppelgängerin-Prozess: Mordurteil ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Angeklagte im Doppelgängerin-Fall - hier ein Archivbild aus dem Prozess - ist nun rechtskräftig.
Cornelia Hammer/dpa- Urteil im „Doppelgängerin-Mordprozess“: Revision der Angeklagten abgelehnt, Urteil rechtskräftig.
- Deutsch-Irakerin (26) und Mitangeklagter (26) zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt.
- Motiv: Angeklagte wollte eigenes Verschwinden inszenieren, suchte gezielt nach Doppelgängerin.
- Opfer (23) aus Baden-Württemberg mit 56 Messerstichen getötet, Leiche in Ingolstadt gefunden.
- Ermittler vermuten Familienstreit als Hintergrund für den bizarren Mordplan.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Fast ein Jahr nach dem Urteil des Landgerichts Ingolstadt im sogenannten Doppelgängerin-Mordprozess ist der Richterspruch vollumfänglich rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision der Angeklagten, wie das Landgericht mitteilte.
Das Landgericht hatte die heute 26 Jahre alte Deutsch-Irakerin im vergangenen Dezember zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit kann ihre Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Mordurteil gegen ihren 26 Jahre alten Mitangeklagten war bereits vor einigen Monaten rechtskräftig geworden.
Bizarrer Plan, um eigenes Verschwinden zu inszenieren
Das Landgericht Ingolstadt war in seinem Urteil zu dem Schluss gekommen, dass die Angeklagte untertauchen und deshalb als tot gelten wollte. Deswegen soll sie in einem sozialen Netzwerk im Internet nach einer ihr ähnlich sehenden Frau gesucht haben, um diese umzubringen. So soll sie Kontakt zu einer 23-Jährige aus Baden-Württemberg bekommen und diese mit ihrem Komplizen getötet haben. Der Vorsitzende Richter sprach von einer „verstörenden Tat“.
Im Fall des mitangeklagten Kosovaren hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft ihre Revisionsanträge zurückgezogen. Er war zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Die Frau hatte in dem Verfahren die Schuld auf ihren Mitangeklagten geschoben. Die Anwälte der 26-Jährigen hatten Freispruch gefordert und nach dem Urteil Revision eingelegt.
Die Beschuldigten waren laut Anklage im August 2022 zu dem Opfer nach Eppingen nahe Heilbronn gefahren, um die junge Frau unter einem Vorwand nach Ingolstadt zu bringen. Anschließend sollen beide die 23-Jährige bei einem Zwischenstopp umgebracht haben, die Gerichtsmediziner stellten 56 Messerstiche fest. Die Leiche wurde im Auto der Angeklagten in Ingolstadt entdeckt. Die Ermittler gingen davon aus, dass diese wegen Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte.
