Neue Vertretung
: Kita-Elternbeirat soll starke Stimme der Familien werden

Für die Schulen gibt es das Gremium schon, jetzt kommt auch der Elternbeirat für Einrichtungen zur Kinderbetreuung.
Von
Alfred Wiedemann
Stuttgart
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Mehr Kinder in Tagesbetreuung als je zuvor: Bemalte Kinderhaende im Kinderhaus Matthaeus in Frankfurt am Main (Foto vom 04.07.2023). Die Zahl der Kinder, die eine Tagesbetreuung besuchen, ist auf einem neuen Hoechststand. Besonders bei den unter Dreijaehrigen steigt zugleich auch der Betreuungsbedarf. Die Entwicklungen in Ost- und Westdeutschland unterscheiden sich. (Siehe epd-Bericht vom 05.09.2024) *** Local Caption *** 00490618

Betreuung in einem Kinderhaus. Das Land richtet einen neuen Elternbeirat ein, der sich für die Interessen von Kitas und Tageseltern stark machen soll.

Heike Lyding/epd

Die grün-schwarze Landesregierung will auf Landesebene einen Elternbeirat für die Kindertagesbetreuung einrichten. Die Eltern von Kindern in Kitas und der Kindertagespflege sollen so eine eigene, institutionalisierte Interessensvertretung bekommen. Das Kabinett habe die dafür notwendige Änderung der Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG)  jetzt beschlossen, teilte das Kultusministerium am Mittwoch (11.9.2024)  mit. Der Gesetzentwurf geht zur Beratung in den Landtag.

„Der künftige Landeselternbeirat bündelt die Interessen der Eltern und wird eine ganz starke Stimme für Familien in unserem Land sein", sagte Staatssekretär Volker Schebesta, „ich freue mich jetzt schon auf die Zusammenarbeit mit den Elternvertreterinnen und Elternvertretern“.  Schebeste ist im Ministerium für die frühkindliche Bildung zuständig.  „Im Frühjahr 2020 hat sich während Corona eine Landeselternvertretung als private Initiative gegründet. Dieses Engagement wollen wir ausdrücklich würdigen und aufgreifen, indem wir die Landeselternvertretung Kindertagesbetreuung rechtlich verankern und finanziell mit einer Geschäftsstelle unterstützen.“

Laut Gesetzentwurf wird der neue Landeselternbeirat das Ministerium in allgemeinen Fragen der Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege beraten. Dafür werde er über wesentliche Angelegenheiten, die die Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege auf der Ebene des Kultusministeriums betreffen, informiert und angehört, so das Ministerium.

Ehrenamtlicher Job für die Eltern

Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung soll aus neun bis höchstens 20 Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder sind in zweijähriger Amtszeit ehrenamtlich tätig. Es ist vorgesehen, eine landesweite Online-Wahl durchzuführen. Zur Unterstützung seiner Tätigkeit wird eine Geschäftsstelle beim Kultusministerium eingerichtet.

Außerdem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Arbeit von „Tageseltern“ künftig in einer eigenständigen Norm geregelt und so gegenüber der bisherigen Regelung hervorgehoben wird. Inhaltlich sollen Anforderungen an die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Bereich der Großtagespflege, also bei  Zusammenschlüssen mehrerer Tageseltern,  angepasst und die Anzahl der gleichzeitig betreuten Kinder von derzeit neun auf höchstens zehn Kinder erhöht. Die Zahl der höchst möglichen Betreuungsverhältnisse pro Verbund wird ebenfalls erhöht - von 15 auf 17.

„Damit setzen wir bereits um, was wir uns vor kurzem in der Entlastungsallianz der Landesregierung zum Bürokratieabbau vorgenommen haben“, so Schebesta in der Mitteilung. „Dabei haben wir sehr gerne die Anregungen und Wünsche von Tagespflegepersonen, Trägern und Verbänden nach Entlastung aufgenommen. Denn gute Rahmenbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege sind mir ein wichtiges Anliegen.“

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