Neue Corona-Regeln in BW
: ÖPNV, Einzelhandel, Kino: Wo enden Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen?

Zum Sonntag, 3. April, enden in Deutschland 2G-/3G-Regeln sowie die Maskenpflicht in vielen Bereichen. Baden-Württemberg hält allerdings an ein paar Ausnahmen fest.
Von
Laura Liboschik mit Agenturen
Ulm
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Auch in Baden-Württemberg fallen zum Sonntag hin fast alle Corona-Maßnahmen weg. Es gibt allerdings noch ein paar Ausnahmen – zum Beispiel in Bus und Bahn.

Bernd Weißbrod/dpa

Obwohl sich das Land Baden-Württemberg lange dagegen gestemmt hat, fallen am Sonntag, den 3. April, auch im Südwesten nahezu alle Corona-Schutzmaßnahmen weg.Konkreter bedeutet das: Von Sonntag an müssen in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden und die Zugangsregeln fallen weg. Mit einer Sonderregeln hält das Land allerdings noch an ein paar Maßnahmen fest – zum Beispiel im ÖPNV.

Corona-Regeln in Baden-Württemberg: Wo entfällt die Maskenpflicht?

Nach dem 2. April, also von Sonntag an, fallen nach der Übergangsfrist auch in Baden-Württemberg die meisten Corona-Maßnahmen weg. In folgenden Bereichen muss keine Maske mehr getragen werden und die Zugangsbeschränkungen fallen weg:

  • Schule: Ab Montag muss keine Maske mehr getragen werden, auch die Testpflicht entfällt.
  • Einzelhandelund Supermarkt: Es muss keine Maske mehr getragen werden und die 2G/3G-Regeln fallen weg – es sei denn die Ladenbesitzer entscheiden sich dagegen.
  • Restaurants und Bars: Sowohl Maskenpflicht als auch Zugangsbeschränkungen enden für Geimpfte und Ungeimpfte.
  • Clubs: Es gibt ab Sonntag keine Personen-Obergrenzen für Veranstaltungen und Diskotheken mehr. 2G-Regeln und Maskenpflicht entfallen auch.
  • Kinos, Theater und Veranstaltungen: Für alle Events entfallen die Obergrenzen für Zuschauer. Zudem gelten keine Maskenpflicht und Zutrittsbeschränkungen mehr.

Ausnahmen in BW für ÖPNV und Pflegeheime – Maskenpflicht gilt weiterhin

Die Maßnahmen, die der Bund den Ländern noch erlaubt, will Grün-Schwarz in baden-Württemberg weiterhin nutzen – insbesondere die Anordnung von Masken- und Testpflichten in bestimmten Einrichtungen und im Öffentlichen Personennahverkehr. In Pflegeheimen und Arztpraxen bleibt die Maskenpflicht bestehen. Das gilt im Gegensatz zu anderen Bundesländern auch im öffentlichen Nahverkehr. In Bus und Bahn muss in baden-Württemberg weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Kretschmann appelliert außerdem an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger: „Umso wichtiger wird es in den kommen Wochen und Monaten sein, dass wir ergänzend zu den Basisschutzmaßnahmen auch aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen, tragen. Dazu rufe ich ausdrücklich auf.“