
Nach Aschermittwochprotest: Angeklagter Unternehmer erhält verringerte Geldstrafe
Weil er sich gegen einen Strafbefehl wehrte, den er im Zuge der Proteste am politischen Aschermittwoch in Biberach 2024 erhalten hatte, hat das Amtsgericht gegen einen Unternehmer aus Laupheim verhandelt.

Daniel Schenk (links) mit seinem Verteidiger Ralf Ludwig.
Theo Westermann