Mitbestimmung in BW-Kitas: Großes Interesse – 140 Kandidaturen für ersten Kita-Elternbeirat

Für Kitas und die Kindertagespflege gibt es bald einen eigenen Landeselternbeirat, der das Kultusministerium berät.
dpa/Uli Deck- Erste Wahl für Kita-Landeselternbeirat in BW; 140 Kandidaturen.
- Online-Wahl vom 6. bis 12. März; Gremium startet am 1. April.
- Neues Gremium berät Kultusministerium; gesetzlich verankert.
- Überraschend großes Interesse zeigt Engagement der Eltern.
- Landeselternbeirat besteht aus 9 bis 20 Mitgliedern.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die anstehende Wahl des ersten Landeselternbeirats zur Kinderbetreuung in Baden-Württemberg zieht viele Interessenten an. Insgesamt wollen rund 140 Elternbeiräte sowie Vertreterinnen und Vertreter von Gesamtelternbeiräten kandidieren, wie der Vorstand der Landeselternvertretung am Dienstag mitteilte. Das Kultusministerium hatte im Januar zur Kandidatur für das neue Beteiligungsgremium aufgerufen. Die Online-Wahl findet vom 6. März bis 12. März statt, am 1. April soll sich der neue Landeselternbeirat konstituieren.
Gremium ist gesetzlich verankert
Bisher gibt es in Baden-Württemberg lediglich einen Landeselternbeirat (LEB) für Schulen, der zu den offiziellen Beratungsgremien des Kultusministeriums gehört und dabei die Interessen von Eltern und ihren Kindern gegenüber Politik und Schulträgern vertritt. Inzwischen hat die grün-schwarze Landesregierung auch die Einrichtung eines Landeselternbeirats Kindertagesbetreuung (LEBK) gesetzlich verankert. Das neue Gremium soll die Interessen der Eltern von Kindern in Kitas als auch in der Kindertagespflege einbringen.
Vorstand überrascht von großem Interesse
Der Vorstand der Landeselternvertretung zeigte sich in einer Pressemitteilung erfreut über die Zahl der Kandidaturen: „Wir hatten zwar auf eine Vielzahl an Bewerbungen gehofft, doch mit einem so großen Interesse haben wir nicht gerechnet. Das zeigt deutlich, dass die Eltern in Baden-Württemberg die Herausforderungen der frühkindlichen Bildung aktiv angehen wollen.“
Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung soll aus neun bis 20 Mitgliedern bestehen. Wahlberechtigt sind Elternbeiratsvorsitzende und Gesamtelternbeiratsvorsitzende aus Einrichtungen der Kinderbetreuung oder deren jeweilige Stellvertretung.

