
Messerattacke von Mannheim: Ist eine Abschiebung bei lebenslanger Haft möglich?
Ob der Attentäter Suleiman A. im Falle eines Schuldspruchs irgendwann nach Afghanistan zurück muss, wird erst am Ende eines komplizierten Abwägungsprozesses feststehen.

Der Angeklagte Sulaiman A. beim Prozessauftakt im Februar 2025 in Stuttgart. Im September wird das Urteil verkündet, ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Marijan Murat/dpa