SWP+SWP+Messerattacke von Mannheim
: Ist eine Abschiebung bei lebenslanger Haft möglich?

Ob der Attentäter Suleiman A. im Falle eines Schuldspruchs irgendwann nach Afghanistan zurück muss, wird erst am Ende eines komplizierten Abwägungsprozesses feststehen.
Von
Theo Westermann
Stuttgart
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Auftakt Staatsschutzverfahren wegen Messerangriff in Mannheim: ARCHIV - 13.02.2025, Baden-Württemberg, Stuttgart: Der Angeklagte Sulaiman A. sitzt an seinem Platz zum Auftakt des Staatsschutzverfahrens wegen eines Messerangriffes auf dem Marktplatz in Mannheim. (zu dpa: «Angeklagter in Mannheimer Marktplatz-Prozess äußert sich») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Angeklagte Sulaiman A. beim Prozessauftakt im Februar 2025 in Stuttgart. Im September wird das Urteil verkündet, ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Marijan Murat/dpa