Messerangriff während der Besuchszeit
: Mutter soll ihr Kind lebensgefährlich verletzt haben

In einer Bopfinger Jugendeinrichtung soll eine 33-Jährige ihr vierjähriges Kind mit einem Messer angegriffen haben. Die Polizei konnte die flüchtige Frau später auf der Autobahn in Sachsen stoppen.
Von
Nico Pannewitz
Bopfingen
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Polizei Handschellen - Symbolbild: ARCHIV - 18.01.2024, Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin: ILLUSTRATION - Ein Polizist hält Handschellen in der Hand. (zu dpa: «Mann mit Messer soll Familie bedroht haben - Festnahme») Foto: Marcus Brandt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Polizei hat eine 33-jährige Frau festgenommen. Der Verdacht: Sie soll ihr Kind mit einem Messer angegriffen und verletzt haben.

Marcus Brandt/dpa

Die Kripo Aalen und Staatsanwaltschaft Ellwangen ermitteln aktuell auf Hochtouren zu einem Vorfall, der sich am Donnerstag um kurz vor 14 Uhr in einer Jugendeinrichtung im Bopfinger Stadtteil Unterriffingen (Ostalbkreis) ereignet hat. Dabei soll eine 33-jährige Frau ihr vierjähriges Kind während der Besuchszeit lebensgefährlich mit einem Messer verletzt haben. Außerdem sei ein Schuss gefallen. Das Kind wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen und befindet sich mittlerweile in einem stabilen Zustand.

Die Polizei konnte die tatverdächtige Frau Stunden später im Rahmen der Fahndung in Sachsen aufgreifen: Die 33-Jährige war nach dem Vorfall mit ihrem 13-jährigen Sohn in einem Auto geflüchtet und wurde gegen 17.45 Uhr auf der A72 an der Anschlussstelle Zwickau-Ost angehalten. Beamte der bayerischen und sächsischen Polizei nahmen die Frau vorläufig fest und brachten den 13-jährigen Sohn unverletzt in die Obhut des dortigen Jugendamtes. Im Auto fand die Polizei ein Messer sowie eine Schreckschusswaffe.

Landgericht verhandelt anderen Messerangriff

Ein anderer Vorfall mit einem Messerangriff wird zurzeit am Landgericht Ulm verhandelt. Bei einem Streit soll ein 37-jähriger Mann einen 22-Jährigen 2023 am Göppinger ZOB mit einem Messer am Hals verletzt haben. Der Angeklagte gab vor Gericht zu, das Messer gezückt zu haben, bestritt aber, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben.