Landgericht Mosbach: „Reichsbürger“-Anhänger wegen Waffenbesitzes vor Gericht

Bei einem Einsatz eines Sondereinsatzkommandos gegen einen mutmaßlichen «Reichsbürger» brennt ein Haus im Main-Tauber-Kreis. (zu dpa: ««Reichsbürger»-Anhänger wegen Waffenbesitzes vor Gericht»)
Kohls/SDMG/dpa- Landgericht Mosbach: „Reichsbürger“-Anhänger wegen Waffenbesitzes vor Gericht
- Bei SEK-Einsatz 2022: „Reichsbürger“ schießt auf Beamte, zwei verletzt
- 5 Anhänger besaßen Waffen ohne Erlaubnis, Anklage wegen Kriegswaffenkontrollgesetz
- Angeklagte und verurteilter „Reichsbürger“ waren befreundet
- Urteil am 23. Mai möglich, bis zu 5 Jahre Haft
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Weil sie unerlaubt Waffen besessen haben sollen, stehen zwei Frauen und drei Männer mutmaßlich aus der „Reichsbürger“-Szene von Montag (5.5.25) an vor dem Landgericht Mosbach. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft ihnen vor, im April und Mai 2022 unter anderem über neun Schusswaffen, darunter ein Schnellfeuergewehr, verfügt zu haben. Zudem sollen zwei der Angeklagten 38 Cannabis-Pflanzen angebaut haben.
Die Waffen wurden demnach auf einem Areal in Boxberg (Main-Tauber-Kreis) gefunden, auf dem es im April 2022 zu einem SEK-Einsatz gekommen war. Die Einsatzkräfte wollten das Haus eines „Reichsbürgers“ wegen einer Waffe durchsuchen, für die er keine Erlaubnis hatte. Mit seinem vollautomatischen Gewehr feuerte der damals Anfang 50-Jährige auf die Beamten, zwei von ihnen wurden verletzt. Der Mann wurde 2023 wegen versuchten Mordes verurteilt.
Angeklagte und verurteilter „Reichsbürger“ laut Anklage befreundet
Die nun Angeklagten im Alter von 24 bis 52 Jahren sind laut Staatsanwaltschaft mit dem 2023 Verurteilten „freundschaftlich verbunden“. Sie hätten zusammen auf demselben Areal und teilweise im selben Gebäude gewohnt. Die Anklage lautet unter anderem auf Verstöße gegen das Waffengesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Für das Verfahren sind vier Termine angesetzt. Ein Urteil könnte am 23. Mai verkündet werden. Bei einer Verurteilung etwa wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz droht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Die Angeklagten sitzen laut Staatsanwaltschaft nicht in Untersuchungshaft.