Landgericht Hechingen
: Messerstecher aus Pfullendorf muss für vier Jahre und acht Monate ins Gefängnis

Das Urteil des Landgerichts Hechingen wegen versuchten Totschlags in einer Pfullendorfer Gaststätte ist rechtskräftig.
Von
Hardy Kromer
Hechingen/Pfullendorf
Jetzt in der App anhören
Landgericht Hechingen

Das Urteil des Landgerichts Hechingen gegen einen Messerstecher aus Pfullendorf ist jetzt rechtskräftig geworden.

Silas Stein/dpa
  • Urteil wegen versuchten Totschlags in Pfullendorf rechtskräftig; Täter erhält vier Jahre und acht Monate Haft.
  • Der Angeklagte hatte im September 2024 versucht, einen früheren Kumpel mit einem Messer zu töten.
  • Er wurde zudem wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte verurteilt.
  • Der Mann muss auch in eine Entziehungsanstalt wegen Alkohol- und Drogenproblemen.
  • Bei anderen Vorfällen setzte er Pfefferspray gegen seine Verlobte und ein Baby ein.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Niemand hat Revision beantragt. Deshalb ist ein Urteil des Landgerichts Hechingen wegen versuchten Totschlags jetzt rechtskräftig. Die Große Strafkammer hatte am 20. März 2025 einen Angeklagten zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Totschlag, sowie wegen drei weiterer Delikte. Wegen der Alkohol- und Drogenprobleme des Angeklagten wurde zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Mann hatte verstecktes Küchenmesser dabei

Der 25-jährige Angeklagte war im September 2024 gemeinsam mit seinem Cousin in eine Gaststätte in Pfullendorf gegangen, um dort einen früheren Kumpel zu treffen. Er hatte vor, den früheren Kumpel wegen vorangegangener Streitigkeiten mit einem versteckten Küchenmesser zu töten.

In der Gaststätte, so stellte das Gericht fest, kam es zunächst zu einer lautstarken verbalen Auseinandersetzung, während der der Angeklagte überraschend das Messer zog und eine Stich-bewegung in Richtung Hals seines Kontrahenten ausführte. Dieser konnte seine Arme schützend vor seinen Oberkörper halten, sodass ihn das Messer lediglich am Unterarm traf. Daraufhin wurde der Angeklagte vom Wirt aus der Gaststätte hinausgeschoben.

Wirt wirft den Täter hinaus

Dem Angeklagten gelang es zwar zunächst erneut, die Gaststätte zu betreten, er wurde jedoch vom Wirt ein zweites Mail hinausgedrängt. „Dabei“ – so heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts Hechingen „erkannte der Angeklagte, dass er seine Tat nicht mehr vollenden kann, ohne auch dem dazwischentretenden Wirt Gewalt anzutun, wozu der Angeklagte jedoch nicht bereit war. Aus diesem Grund ließ er von der Verwirklichung seiner Tat ab“.

Verlobte und Baby mit Pfefferspray misshandelt

Außerdem hatte der Angeklagte unter anderem bei einem Fasnetsumzug in Pfullendorf im Jahr 2024 gegen einen Narren und im Mai 2024 in Pfullendorf gegen seine Verlobte jeweils Pfefferspray eingesetzt und dabei den beiden Geschädigten frontal ins Gesicht gesprüht, woraufhin sie starke Schmerzen erlitten. Beim zweiten Vorfall war auch sein sechs Wochen altes Baby in der kleinen Wohnung anwesend, das durch das Pfefferspray starke Reizhustenanfälle erlitt.