Kriminalität: Behörde warnt vor Angriffen über Messenger-Dienste

Das Logo des Messenger Dienstes Signal auf einem Smartphone. Messenger-Dienste bieten Kriminellen neue Möglichkeiten.
Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa- CSBW warnt vor einer Angriffswelle über Messenger-Dienste – besonders bei Signal.
- Es ist kein Hack des Messengers: Täter fordern Pins oder QR-Scans, um Konten zu koppeln.
- So lesen Kriminelle Chats mit, schreiben im Namen der Nutzer und greifen aufs Adressbuch zu.
- CSBW rät: Keine Pins teilen, Unbekannte ignorieren, bei Druck oder Sperrandrohung misstrauen.
- Wer Phishing-Anweisungen befolgte, soll das Gerät als befallen sehen und Anzeige erstatten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Vor einer aktuellen Angriffswelle über Messenger-Dienste warnt die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg (CSBW). „Die Gefahr ist groß. Die Angreifenden nutzen für die Pishing-Angriffe aktuell vor allem den Messenger-Dienst Signal“, teilte die CSBW am Mittwoch mit. Vergleichbare Angriffe seien aber auch bei weiteren Diensten möglich. Beim Pishing versuchen Kriminelle, sich persönliche Daten wie Passwörter oder Kreditkartennummer zu beschaffen.
Die Agentur weist darauf hin, dass es sich bei den Angriffen nicht um einen Hack des Messengers an sich handelt. Stattdessen versuchen die Kriminellen Nutzende dazu zu verleiten, Sicherheits-Pins zu nennen oder etwa einen QR-Code zu scannen. „Gelingt dies, können die Angreifenden den Account mit einem eigenen Gerät koppeln“, so das CSBW. So könnten die Täter Chats uneingeschränkt mitlesen, im Namen der Betroffenen chatten oder auf das Adressbuch zugreifen.
CSBW rät Pishing-Angriffe der Polizei zu melden
Das CSBW weist darauf hin, dass Messenger-Anbieter ihre Kunden niemals auffordern, eine Pin oder andere vertrauliche Daten zu übermitteln. Weiter raten sie Smartphone-Nutzern, Nachrichten unbekannter Empfänger zu ignorieren oder anderweitig herauszufinden, ob die Nachricht authentisch sein kann. „Und reagieren Sie vorsichtig, wenn mit Accountsperren gedroht oder Dringlichkeit verlangt wird“, heißt es weiter.
Wem bewusst wird, dass er auf eine Phishing-Nachricht geklickt und die Anweisungen ausgeführt hat, sollte sein Gerät als „befallen“ betrachten. Das CSBW empfiehlt, Anzeige zu erstatten. Auf der Homepage der Behörde befinden sich Handlungsleitfäden, wie man mit betroffenen Konten umgehen kann.