Kliniken in Reutlingen und Hall
: Minister Lucha will Frühchen-Stationen retten – Anträge laufen bereits

Droht Stationen für kleine Frühchen das Aus? Die Sorge trieb auch Eltern in Reutlingen und Schwäbisch Hall um. Doch Minister Manne Lucha will die Standorte jetzt per Ausnahmeregelung retten. Die Kliniken reagieren sofort und stellen den Antrag.
Von
Roland Müller
Stuttgart
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Frühchen brauchen besondere medizinische Versorgung – an etlichen Klinik-Standorten in Baden-Württemberg soll das bald nicht mehr möglich sein.

Bernd Thissen/dpa

Für die Klinken in Reutlingen, Schwäbisch Hall und Ravensburg war es eine schlechte Nachricht: Weil sie neue Vorgaben für Mindestzahlen nicht erreichen, sollten die Stationen für die Versorgung sehr kleiner Frühgeborener dort und an fünf weiteren Standorten geschlossen werden. Am Reutlinger Klinikum am Steinenberg, einem Standort der Reutlinger Kreiskliniken, gab es prompt Bedenken um die Versorgung vor Ort, Eltern berichteten von guten Erfahrungen an dem Klinikum. Auch in Schwäbisch Hall wurden Unterschriften für eine Petition gesammelt.

Jetzt will Sozialminister Manne Lucha (Grüne) erreichen, dass die drei Kliniken weitermachen können. „Ich möchte, dass alle Kliniken weiter versorgen können. Dazu werden wir all unsere Handlungsspielräume ausschöpfen. Für eine vorläufige Ausnahmegenehmigung müssen die Kliniken bei meinem Haus allerdings einen Antrag stellen, den wir schnellstmöglich bearbeiten werden“, sagte Lucha jetzt in Stuttgart. Konkret gehe es um die Frühgeborenen-Stationen in Schwäbisch Hall, Ravensburg und Reutlingen. In Schwäbisch Hall hatte Lucha die gute Nachricht bereits am Mittwoch bei einem Besuch vor Ort verkündet. Auch der Standort in Mutlangen (Ostalbkreis) war gefährdet gewesen. Hier hat aber die Klinikleitung inzwischen nachgewiesen, dass die geforderten Mindestmengen erreicht werden und die Existenz der Station zumindest für 2024 gesichert.

Reutlingen hat Ausnahmegenehmigung bereits beantragt

Die Oberschwabenklinik in Ravensburg kündigte am Donnerstag an, eine Ausnahmegenehmigung beantragen zu wollen. Auch das Diakonie-Klinikum in Schwäbisch Hall will einer Sprecherin zufolge zeitnah einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung stellen. Man freue sich sehr über die Zusage des Ministers. „Ohne die Ausnahmegenehmigung hätte es kein Klinikum mit Level 1 Versorgung für Frühchen zwischen Heilbronn und Nürnberg sowie zwischen Würzburg und dem Ostalbkreis mehr gegeben“, teilte die Sprecherin mit. Von den Kreiskliniken Reutlingen hieß es, man freue sich außerordentlich und habe eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Diese wäre nach Angaben des Sozialministeriums zunächst für ein Jahr befristet, eine Verlängerung danach aber theoretisch zulässig.

Mindestens 25 Frühchen pro Jahr als Vorgabe

Hintergrund ist eine Änderung der sogenannten Mindestmengenregelung, die der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen (G-BA) beschlossen hatte. Demnach müssen Kinderkliniken in ganz Deutschland ab 2024 pro Jahr mindestens 25 Frühgeborene unter 1250 Gramm Geburtsgewicht behandeln, um auch weiter die Versorgung der kleinen Frühgeborenen von den Krankenkassen bezahlt zu bekommen. Bislang lag die Mindestmenge bei 14 Frühgeborenen pro Jahr, in diesem Jahr gilt eine Übergangsregelung von 20.

Die Chefärzte der Kinderkliniken in Baden-Württemberg hatten bereits im Juni vor massiven Auswirkungen auf die Versorgungslage gewarnt. Bislang gibt es im Südwesten 21 Kinderkliniken, die der höchsten Versorgungsstufe Level 1 zugeordnet sind. In diesen Krankenhäusern, auch Perinatalzentren genannt, können auch besonders früh geborene Kinder versorgt werden. Zudem wird an diesen Standorten ein sogenannter Baby-Notarzt vorgehalten. Mit diesem fahren Kinderärzte aus den Zentren bei Notfällen in Geburtskliniken ohne Kinderklinik, um dort Kinder nach der Geburt zu versorgen. Damals befürchteten die Chefärzte, dass potenziell elf Stationen bedroht sein könnten, nun sind es laut Sozialministerium drei Kliniken.

Klage vor dem Verfassungsgericht in Planung

Neben den Ausnahmegenehmigungen will Lucha das Vorgehen des G-BA auch grundsätzlich in Frage stellen. Das Land plane auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Diese bereite man derzeit vor, sagte Lucha. Dazu sei man auch mit anderen Ländern im Gespräch. „Wir wollen das Vorgehen des G-BA grundsätzlich überprüft haben, weil wir dieses Wirken für nicht statthaft halten.“

Grundsätzlich sei er ein großer Befürworter von Mindestmengenregelungen in der Medizin, erklärte Lucha: „Ich möchte, dass jemand, der komplizierte Operationen macht, darin geübt ist. Das ist wie im Leistungssport, das kann man nicht nur einmal im Jahr machen.“ Bei der Versorgung von Frühgeborenen sei die Lage aber eine völlig andere. „Die Frühchenversorgung ist täglich dieselbe Tätigkeit, ob ich sechs Kinder auf der Station liegen habe oder eins.“

Bei der Klinikreform erwartet Lucha insgesamt und grundsätzlich keine gravierenden Auswirkungen, etwa in Form einer Vielzahl von Klinikschließungen in Baden-Württemberg. Die Landesregierung habe, anders als etwa Bayern, ihre Hausaufgaben gemacht und schmerzhafte, aber lohnende Konzentrationsprozesse in der Kliniklandschaft bereits umgesetzt, sagte Lucha kürzlich der Südwest Presse.

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