Kältehilfe in BW
: „Jeder Hinweis kann Leben retten“ – Lucha appelliert an Bevölkerung

Mit den ersten eisigen Nächten in Baden-Württemberg wird es für Obdachlose besonders schwer. Der Sozialminister von Baden-Württemberg ruft Bürgerinnen und Bürger auf, genau hinzusehen.
Von
Tanja Wolter
Stuttgart
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Angebote für Obdachlose im Winter: ARCHIV - 27.01.2021, Hessen, Frankfurt/Main: Eine obdachlose Frau schiebt ihr Hab und Gut in einem Einkaufswagen. (zu dpa: «Kommunen sehen sich für Winter-Obdachlosenhilfe gut gerüstet») Foto: Arne Dedert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Obdachlose können bei Kälte im Winter in Lebensgefahr geraten. Dann ist  schnelle Hilfe nötig.

Arne Dedert/dpa
  • Sozialminister Lucha warnt vor Lebensgefahr für Obdachlose bei Kälte in Baden-Württemberg.
  • Bevölkerung wird aufgerufen, bei Notfällen obdachloser Menschen Hilfe zu holen – Notruf 112 wählen.
  • Aufwärmstuben, Unterkünfte und mobile Hilfen stehen landesweit bereit.
  • Kommunen und Polizei müssen bei Hinweisen auf Notsituationen eingreifen.
  • 2025 waren bundesweit 474.675 Personen wohnungslos, davon 94.550 in Baden-Württemberg.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Es ist zwar noch Herbst, aber die Nächte in Baden-Württemberg sind aktuell bereits frostig kalt. Für obdachlose Menschen kann das schnell zur Lebensgefahr werden, warnt Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha. In einer Pressemitteilung vom 19. November ruft der Grünen-Politiker die Bevölkerung dazu auf, „hinzusehen und Hilfe zu holen, wenn sie Menschen in der Kälte in Not sehen“. Aufwärmstuben, Notunterkünfte und mobile Hilfen für wohnungslose Menschen stünden im ganzen Land bereit.

„Erfrierungsschutz ist gelebte Solidarität“, sagte Lucha, „jeder Hinweis kann Leben retten.“ Konkret appelliert er an Bürgerinnen und Bürger, Personen anzusprechen, die sich in einer Notlage befinden könnten. „Wer in den kalten Nächten obdachlose Menschen in akuter Not bemerkt, sollte umgehend dem örtlichen Polizeirevier oder der Stadt- oder Gemeindeverwaltung einen Hinweis geben oder den Notruf 112 wählen.“

Kommunen oder Polizei müssen bei Hinweisen eingreifen

Der Minister verweist zudem auf eine Handreichung zum Erfrierungsschutz von Wohnungslosen in Baden-Württemberg, die von Kommunal- sowie Wohlfahrtsverbänden erarbeitet wurde. Darin finden sich allgemeine rechtliche Informationen sowie Hinweise zu Notunterkünften und Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe. Demnach ergibt sich aus den Grundrechten des Grundgesetzes der Anspruch eines Menschen gegenüber dem Staat, vor dem Erfrieren bewahrt zu werden, „wenn die öffentliche Gewalt zurechenbar Kenntnis von der lebensbedrohenden Situation erlangt“. Die Kommune oder die Polizei muss eingreifen, wenn sie entsprechende Hinweise auf eine mögliche Notsituation erhält.

Dem Sozialministerium zufolge waren Anfang 2025 bundesweit 474.675 Personen wohnungslos, davon rund 94.550 in Baden-Württemberg. Für die Wohnungsnotfallhilfe sind die Kommunen zuständig