Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss aktuell für fünf Tage in Quarantäne gehen. Das soll in Baden-Württemberg sowie in den Bundesländern Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, künftig anders geregelt sein. Was bedeutet das konkret für die Menschen in Baden-Württemberg? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten:

Worauf haben sich die vier Bundesländern konkret geeinigt?

Wer künftig positiv auf Corona getestet wird, muss sich in den vier Bundesländern nicht mehr in häusliche Isolation begeben, teilt das baden-württembergische Gesundheitsministerium mit. Stattdessen sollen künftig in den vier Bundesländern gemeinsame Empfehlungen gelten.

Wann soll die Änderung in Kraft treten?

In Baden-Württemberg gilt die neue Regelung ab Mittwoch, 16. November. Das teilte das Gesundheitsministerium in Stuttgart am Dienstagabend mit. Die entsprechende Verordnung sei veröffentlicht worden, heißt es in einer Mitteilung. In Bayern sollen die neuen Regeln nach Angaben von Gesundheitsminister Klaus Holetschek ab Mittwoch, 16. November, gelten.

Welche Regeln gelten künftig für Infizierte?

An Stelle der Isolationspflicht für positiv getestete Menschen treten künftig verpflichtende Schutzmaßnahmen , die dann für mindestens fünf Tage gelten. Die Maßnahmen können auf bis zu 10 Tage verlängert werden, sollten die Betroffenen noch nicht 48 Stunden ohne Symptome sein.
Konkret umfassen die Maßnahmen eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Eine Ausnahme gibt es im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Zudem dürfen positiv getestete Menschen keine Besuche in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen machen. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen gibt es ein Tätigkeitsverbot, ebenso für Menschen, die in Massenunterkünften, wie etwa Flüchtlingsheimen oder Justizvollzuganstalten arbeiten. In diesen Einrichtungen sind auch positiv getestete Besucher verboten. „Höhere Schutzstandards für vulnerable Gruppen halten wir selbstverständlich weiterhin aufrecht. Daher müssen insbesondere in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen nach wie vor strengere Regeln für positive Getestete gelten“, sagte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne)

Wie wird der Richtungswechsel begründet?

Nach Ansicht der vier Bundesländern braucht es eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie. Man befinde sich am Übergang zur Endemie. „Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen“, sagte Gesundheitsminister Lucha der Mitteilung zufolge. Es gelte jedoch weiter: „Wer krank ist, bleibt zu Hause.“ Die vier Bundesländer begründen ihr Vorgehen auch mit Erfahrungen aus Nachbarländern, wie etwa Österreich. Dort gibt es seit dem Sommer keine Isolationspflicht mehr. Trotzdem seien keine negativen Erkenntnisse bekannt. Als weitere Gründe führen die Länderministerinnen und Minister zurückgehende Infektionszahlen, wirksame Impfungen, eine hohe Immunität innerhalb der Bevölkerung sowie wenig schwere Krankheitsverläufe an. „Persönliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken sind weiterhin wichtig, nicht zuletzt aufgrund einer derzeit zunehmenden Zahl an anderen Atemwegserkrankungen, beispielsweise der Influenza“, sagte Lucha.

Warum der „Alleingang“ der vier Bundesländer?

„Leider hat sich die Bundesregierung bislang einer gemeinsamen Lösung verweigert“, sagte Bayerns Gesundheitsminister Holetschek der Mitteilung zufolge. Deswegen gingen die vier Länder nun gemeinsam voran. Ende September hatten die vier Ländern in einem gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gefordert, dass das Robert Koch-Institut seine Isolationsempfehlungen ändert. Lauterbach hatte das zurückgewiesen. Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte aber bereits darauf hingewiesen, dass die Länder sich über die RKI-Empfehlung hinwegsetzen können. Karl Lauterbach kritisierte den Alleingang der vier Länder am Freitagmittag scharf als „Fehler“.