
Innenminister Strobl und die Briefaffäre: Verstoß gegen den Datenschutz – aber keine Verwarnung
Der Datenschutzbeauftragte wertet die Weitergabe eines Anwaltbriefes durch den Innenminister als „singulären Einzelfall“.

Innenminister Thomas Strobl (CDU): In der Affäre um die Weitergabe eines Anwaltsschreibens bleibt der oberste Datenschützer des Landes dabei, dass Strobl unzulässig gehandelt hat.
Marijan Murat/dpa