
Impfpflicht im Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime: Diese Regeln gelten ab Mitte März in Baden-Württemberg
Ab dem 16. März dürfen nur noch Geimpfte im Gesundheitswesen arbeiten. Für wen gilt das genau? Was passiert mit Ungeimpften? Und wie wird das kontrolliert? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Ohne Impfung wird es für Mitarbeiter in Gesundheitsberufen ab Mitte März schwierig. Wie setzt Baden-Württemberg die Impfpflicht um?
Marijan Murat/dpa