Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm für drei Monate Geld gestrichen wird. Im Extremfall entfallen alle Leistungen.
Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hält die Sanktionen für verfassungswidrig. Betroffenen bleibe weniger als das Existenzminimum. Die Richter haben ein bei ihnen anhängiges Verfahren ausgesetzt, um die Vorschriften in Karlsruhe überprüfen zu lassen. In dem Fall musste ein Arbeitsloser mit 234,60 Euro weniger im Monat auskommen, weil er einen Job abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.
Die Bundesregierung hält die Sanktionen für notwendig, um Mitwirkung verbindlich einzufordern. Zum Urteil wird Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erwartet. Verhandelt wurde im Januar.

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