Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm für drei Monate Geld gestrichen wird. Im Extremfall entfallen alle Leistungen.
Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hält die Sanktionen für verfassungswidrig. Betroffenen bleibe weniger als das Existenzminimum. Die Richter haben ein bei ihnen anhängiges Verfahren ausgesetzt, um die Vorschriften in Karlsruhe überprüfen zu lassen. In dem Fall musste ein Arbeitsloser mit 234,60 Euro weniger im Monat auskommen, weil er einen Job abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.
Die Bundesregierung hält die Sanktionen für notwendig, um Mitwirkung verbindlich einzufordern. Zum Urteil wird Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erwartet. Verhandelt wurde im Januar.
Links zum Thema
- Ankündigung des Gerichts
- Informationen zu dem Verfahren
- Sozialgericht Gotha zur nachgebesserten Vorlage in Karlsruhe
- Vorlagebeschluss vom 2. August 2016
- BVerfG-Beschluss zur ersten Vorlage vom 6. Mai 2016
- Hartz-IV-Sanktionen im Sozialgesetzbuch, §§ 31 ff. SGB II
- Arbeitsagentur über Hartz-IV-Sanktionen 2018
- BA-Broschüre zu Rechtslage und aktuellen Zahlen
- Infos des Ministeriums zu Hartz IV