Geflügelpest im Enzkreis
: Stallpflicht wegen Vogelgrippe bei Wildvögeln

Geflügelhalter im nördlichen Enzkreis müssen ihre Tiere jetzt im Stall lassen. Was steckt hinter der neuen Pflicht – und wie groß ist die Gefahr durch H5N1 wirklich?
Von
dpa
Vaihingen
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Stallpflicht für Geflügel in Teilen des Enzkreises. (Symbolbild)

Marijan Murat/dpa
  • Stallpflicht für Geflügel im nördlichen Enzkreis wegen Vogelgrippefällen bei Wildvögeln.
  • Betroffen sind Maulbronn, Ölbronn, Knittlingen und Kleinvillars – Anordnung bis 12. Februar.
  • H5N1-Virus nachgewiesen bei einem Turmfalken und drei Silberreihern nahe Knittlingen.
  • Seit Herbst stark steigende Vogelgrippefälle in Europa und Deutschland.
  • Friedrich-Loeffler-Institut stuft Risiko für Geflügelhaltungen weiterhin als hoch ein.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Aufgrund von Vogelgrippe-Funden bei heimischen Wildvögeln hat das Landratsamt für den nördlichen Enzkreis eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Sie betrifft die Gemarkungen von Maulbronn (Stadt), Ölbronn, Knittlingen und Kleinvillars, wie das Landratsamt in Vaihingen an der Enz (Kreis Ludwigsburg) mitteilte. Die Anordnung gilt zunächst bis zum 12. Februar. 

Bei einem Turmfalken, der in der Gemeinde Ölbronn-Dürrn tot aufgefunden wurde, und bei drei toten Silberreihern in der Nähe des Aalkistensees und am Eselbachteich südlich von Knittlingen wurde das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Seit dem Herbst kommt es in Europa und Deutschland zu einem starken Anstieg von nachgewiesenen Vogelgrippe-Fällen (H5N1) bei Geflügel und Wildvögeln.

Nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist trotz eines Rückgangs nicht von einer nachhaltigen Entspannung der Lage auszugehen. Das FLI schätzt daher das Risiko des Eintrags der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen durch Wildvögel „weiterhin als hoch ein“.