Ein Dutzend Beschäftigte beschwert sich über Bossingkrankmachende Verbalattacken, die, anders als beim klassischen Mobbing nicht unter Gleichgestellten stattfinden, sondern vom Chef ausgehen. Der Arbeitgeber unternimmt nichts, der Betriebsrat mahnt Schutzmaßnahmen an, schaltet das Aufsichtsorgan ein. Am Ende müssen die Betriebsräte Konsequenzen fürchten, nicht der Boss: Das Szenario klingt wie gemacht für eine Gewerkschaftskampagne zur Stärkung von Arbeitnehmerrechten gegenüber uneinsichtigen Arbeitgebern. Nur dass in diesem Fall die Gewerkschaft der Polizei (GdP) der Arbeitgeber ist.
Nun ist Bossing ein weiter Begriff, sind Beschwerden noch kein Urteil, muss auch der Beschuldigte sich äußern können. Aber der GdP-Bundesvorstand würde seiner Aufgabe als Aufsichtsorgan nicht gerecht, würde er an den Übermittlern der verstörenden Botschaft ein Exempel statuieren und den betroffenen Frauen Hilfe verweigern. Um weiter glaubhaft für die Arbeitnehmerrechte in vielen Personalräten von Innenministerien und Polizeibehörden eintreten zu können, muss die GdP in der eigenen Organisation mit gutem Beispiel vorangehen.