Frauenleiche in Sindelfingen: Trotz fehlender DNA kein Zweifel am Mord – lebenslang Gefängnis

In dem Mordprozess wird das Urteil erwartet. (Archivbild)
---/dpa- Landgericht verurteilt 47-Jährigen zu lebenslanger Haft wegen Mordes in Sindelfingen.
- Gericht sah trotz fehlender DNA-Spuren „nicht die geringsten Zweifel“ an Schuld.
- Opfer: 38-jährige Bekannte; Leiche in Krötentunnel im Wald versteckt gefunden.
- Waldarbeiter entdeckten die Leiche im Mai; Festnahme vier Wochen später.
- Verteidigung forderte Freispruch; Urteil noch nicht rechtskräftig, U-Haft bleibt.
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Der Verurteilte soll seine 38-jährige Bekannte im Sindelfinger Wald auf dem Heimweg vom E-Scooter gerissen und umgebracht haben. Trotz fehlender DNA-Spuren sieht das Gericht jedoch keine Zweifel – und verhängt eine lebenslange Haftstrafe gegen den Angeklagten. Doch was genau war passiert?
Vor etwas mehr als einem Jahr fanden Waldarbeiter die Frauenleiche in einem Krötentunnel in Sindelfingen. Nun zeigte sich das Landgericht sich bei der Urteilsverkündung überzeugt, dass der 47-Jährige die neun Jahre jüngere Frau in einem Waldgebiet umgebracht und ihre Leiche versteckt hat. Die Strafkammer habe „nicht die geringsten Zweifel“ an der Schuld des Mannes gehabt, sagte ein Gerichtssprecher.
Mord an Frau blieb monatelang verborgen
Nach Überzeugung der Kammer lauerte der Ukrainer seiner Bekannten Ende Februar 2025 im Sindelfinger Wald auf, er riss sie auf ihrem Heimweg vom E-Scooter und ermordete sie. Monatelang blieb der Tod der Frau verborgen, dann entdeckten Waldarbeiter im Mai ihre Leiche in einem Krötentunnel unter der Straße an einem Rückhaltebecken. Vier Wochen darauf wurde der Tatverdächtige aus dem Kreis Konstanz gefasst.
Freispruch wegen fehlender DNA gefordert
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch. Es gebe keine Spuren wie Fingerabdrücke oder DNA am Tatort, sagte der Anwalt.
Der Angeklagte hatte den ganzen Prozess über geschwiegen und in seinem letzten Wort erklärt, er sei unschuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.

