Flughafen Baden-Airpark
: Pöbelnder Passagier zwingt die Maschine zur Zwischenlandung

Ein Passagier sorgt betrunken für Ärger im Flieger: Wegen seines Verhaltens muss die Maschine zwischenlanden. Die Folge: Wartezeit für alle - und ein Ermittlungsverfahren.
Von
dpa
Berlin/Rheinmünster
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Ein Flug von Ryanair blieb von Frankreich nach Marokko ohne Passagiere. (Symbolbild)

Wegen eines betrunkenen Passagiers musste ein Flieger am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden zwischenlanden. (Symbolfoto)

vivooo/ Shutterstock
  • Betrunkener Passagier randalierte auf einem Flug von Berlin nach Alicante.
  • Der 43-Jährige belästigte Mitreisende und musste sich an Bord übergeben.
  • Pilot landete außerplanmäßig am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden – Polizei holte ihn ab.
  • Gepäck wurde entladen, Passagiere warteten im Flugzeug; danach flog die Maschine weiter.
  • Gegen den Mann läuft ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein betrunkener Passagier soll auf einem Flug von Berlin dermaßen randaliert haben, dass der Flieger am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden zwischenlanden musste. Der 43-Jährige habe sich nach dem Start aggressiv verhalten und soll Mitreisende in „in nicht akzeptabler Weise“ belästigt haben, wie die Polizei mitteilte. Zudem habe er sich im Flieger übergeben müssen. Der Pilot entschied sich demnach zu einer Zwischenlandung, um den Mann loszuwerden.

Er wurde den Angaben zufolge auf dem Flugfeld von der Polizei aus dem Flieger geholt. Anschließend musste Gepäck entladen werden, um an das Gepäck des Randalierers zukommen, wie ein Polizeisprecher sagte. Dazu habe die Maschine für längere Zeit auf dem Rollfeld gestanden, während die Passagiere im Flugzeug gewartet hätten. Anschließend habe der Ryan-Air-Flieger seine Reise ans Ursprungsziel Alicante in Spanien fortsetzen können.

Der Mann muss sich nach dem Vorfall am Mittwoch wegen eines Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz verantworten, wie es weiter hieß. Ob er anschließend die Heimreise antrat oder sich einen neuen Flieger ans Urlaubsziel buchte, ist nicht bekannt. Welche Kosten der Fluggesellschaft durch den Umweg entstand und ob der Mann dafür haften muss, blieb unklar.