
FFP2-Masken: Gericht entscheidet: Kein Masken-Zuschuss für Sozialhilfe-Empfänger
Das Sozialgericht Konstanz hat entschieden, dass Sozialhilfe-Empfängern die Kosten für FFP2-Masken nicht erstattet werden.

Sozialhilfe-Empfänger bekommen die Kosten für FFP2-Masken von den Trägern der Sozialhilfe nicht erstattet. Das hat das Sozialgericht Konstanz beschlossen.
Foto: Daniel Karmann/dpa