Festnahmen in Tübingen und Weißenhorn: Auf Kinder geschossen mit Softair-Waffen

Eine Softair-Pistole: Diese Waffen verschießen Kunststoff-Projektile und können – je nach Stärke – erheblliche Verletzungen verursachen. Sie sehe zhudem täuschend echt aus.
Polizei HallGefährliche Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Polizeibeamte: In Tübingen ermittelt die Polizei gegen drei Männer und einen Jugendlichen: Sie sollen am Dienstag mit einer Softairwaffe auf zwei Kinder geschossen haben. Dabei seien der 13-Jährige Junge und ein 14-Jähriger leicht verletzt worden. In Weißenhorn gab es einen ähnlichen Fall.
Nach Schüssen in Tübingen: Täter greifen Polizeibeamten an
Der erste Vorfall ereignete sich gegen 12.30 Uhr in der Hirschauer Straße in Tübingen. Ein Angehöriger der beiden Kinder alarmierte die Polizei wegen der Schüsse. Die Polizei schickte mehrere Beamte zum Tatort, wo sie die jungen Männer und einen Jugendlichen (15) antrafen und ansprachen. Laut Polizei verhielten die vier Verdächtigen sich äußerst aggressiv und attackierten einen 37-jährigen Polizeibeamten. Doch diese überwältigten einige der Männer und legten ihnen Handschellen an. Dabei wurden der 15-Jährige und einer der Beamten leicht verletzt. Die Softair-Waffe wurde sichergestellt. Die vier Täter wurden mit aufs Revier genommen und später freigelassen. Sie erwarten nun Strafanzeigen der Staatsanwaltschaft.
Auch in Weißenhorn: Schüsse auf Mädchen aus Softair-Waffe
Ein ähnlicher Fall ereignete sich ebenfalls am Dienstag, 25.07.2023, nachmittags gegen 16.30 Uhr in Weißenhorn: Dort alarmierte ein Zeuge am Bahnhof die Polizei: Eine Jugendgruppe würde andere Jugendliche mit einer Softair-Pistole beschießen. Mehrere Polizeibeamte rückten an: Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte ein 15-Jähriger eine Softairpistole dabei gehabt und diese seinem 13-jährigen Freund gegeben. Dieser schoss damit auf zwei Mädchen. Eines wurde am Oberarm getroffen und erlitt ein kleines Hämatom.
Softair-Waffe und Messer am Bahnhof Weißenhorn sichergestellt
Bei der Anzeigenaufnahme fanden die Beamten bei dem 15-jährigen Besitzer der Softairpistole auch noch ein sogenanntes Einhandmesser. Diese Messer sind per Waffengesetz in der Öffentlichkeit verboten, weil sie als besonders gefährlich gelten: Sie können verborgen – zum Beispiel hinter dem Rücken – gezogen und aufgeklappt werden. Die Polizei leitete Ermittlungen gegen alle drei Verdächtogen wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz ein.

