Femizid im Wahn
: „Jetzt hast du mich zu einem Mörder gemacht“

Ein Mann tötet seine Frau und behauptet, sie selbst sei daran schuld. Nun beschäftigt sich der Kriminalpodcast „Akte Südwest“ mit dem Femizid von Thannhausen – und der absurden Täter-Opfer-Umkehr.
Von
Moritz Clauß
Memmingen/Thannhausen
Das Landgericht Memmingen hat Ende 2025 einen 55-Jährigen wegen Totschlags verurteilt, weil er seine Frau getötet hatte.

Das Landgericht Memmingen hat Ende 2025 einen 55-Jährigen wegen Totschlags verurteilt, weil er seine Frau getötet hatte.

Annegret Döring
  • Ein 55-Jähriger wurde 2025 wegen Totschlags an seiner Frau vom Landgericht Memmingen verurteilt.
  • Der Mann behauptete, es sei ein Unfall gewesen, doch das Gericht wies diese Aussage zurück.
  • Der Täter litt unter Wahnvorstellungen und machte seine Frau für die Tat verantwortlich.
  • Eine mehrjährige Haftstrafe und psychiatrische Unterbringung wurden angeordnet.
  • Der Fall wird im Podcast „Akte Südwest“ analysiert – Fokus auf Femizide und Täter-Opfer-Umkehr.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

„Es war ein Unfall.“ Diesen Satz sagt der Angeklagte im November 2025 in einem Mordprozess am Landgericht Memmingen. Ein Satz, der zusammen mit vielen anderen Aussagen des 55-Jährigen zeigt, dass der Mann mehreren Wahnvorstellungen anhängt. Er sagte, seine Frau habe ihn vergiftet, sie sei fremdgegangen – und er habe dann die Kontrolle verloren und sie „am Hals gehalten“. Im Laufe des Verfahrens zeigte sich, dass es für diese Vorwürfe keinerlei Belege gab. Und dass der Mann seine Frau nicht am Hals hielt. Er erwürgte sie.

In der aktuellen Folge des Kriminalpodcasts „Akte Südwest“ sprechen Moderator Moritz Clauß und Regionalreporterin Julia Horn über den Femizid von Thannhausen (Landkreis Günzburg). Es ist eine Tat, wie sie in Deutschland häufig vorkommt: Ein Mann tötet seine Partnerin oder Ex-Partnerin. Für das Jahr 2024 zählt die Statistik des Bundeskriminalamts 132 solcher Tötungsdelikte. Diese und vergleichbare Verbrechen werden als Femizide bezeichnet, auch wenn es für diesen Begriff in Deutschland keine einheitliche Definition gibt.

„Es gibt da ein strukturelles Problem in unserer Gesellschaft“, sagt Julia Horn, die auch deshalb über den Mordprozess berichtet hat, weil es sich eben nicht um einen Einzelfall handelt. Gerade deshalb war ihr aber auch wichtig, „die Geschichte dieser getöteten Frauen zu erzählen und sie nicht in Vergessenheit geraten zu lassen“.

Horn erklärt in der Podcast-Folge, wie sich während des Gerichtsverfahrens das Bild eines Täters verfestigte, der wahnhaft und mit paranoiden Zügen auf seine Ehefrau und die Beziehung zu ihr blickte. Seine Anschuldigungen waren haltlos – vielmehr zeigte sich, dass der Mann selbst seine Frau in der Ehe zunehmend kontrollierte, ihr misstraute und sich immer wieder äußerst aggressiv verhielt. Die erwachsenen Kinder des Paares versuchten immer wieder, die Mutter vor den Aggressionen des Vaters zu schützen. Auch eine Scheidung der beiden stand im Raum.

Aus Sicht seiner Verteidigerin wirkten seine Wahnvorstellungen auf den Mann vollkommen echt. Der Angeklagte sah die Schuld für den Tod seiner Frau dementsprechend nicht bei sich selbst, sondern bei seiner Ehefrau selbst. Laut eigener Aussage sagte er zu der Getöteten: „Siehst du, meine Frau. Jetzt hast du mich zu einem Mörder gemacht.“

„Ein Unfall war das nicht“

Im Prozess sagte der Mann, dass er seine Frau nicht absichtlich getötet habe. „Man kann ganz klar sagen, dass das nicht stimmt“, sagt Julia Horn. Der Staatsanwalt und später auch der Richter stellten sich gegen die Täter-Opfer-Umkehr: „Ein Unfall war das nicht“, betonte Richter Bernhard Lang bei der Urteilsverkündung.

Das Gericht verurteilte den Ehemann wegen Totschlags zu einer mehr als siebenjährigen Haftstrafe und ordnete seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. „Es kann sein, dass er für sehr, sehr lange Zeit in dieser Klinik bleiben wird“, erklärt Julia Horn. Der Anwalt der erwachsenen Kinder des Ehepaars sagte nach der Urteilsverkündung, ihnen sei wichtig, dass der Vater für lange Zeit eingesperrt oder eingewiesen wird, damit er keine Gefahr für den Rest der Familie darstellt.

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