SWP+SWP+Facebook-Kommentar über Sawsan Chebli
: OLG Stuttgart entscheidet: „Dämliches Stück Hirn-Vakuum“ ist Schmähkritik

Wie weit ist ein Facebookpost von der Meinungsfreiheit gedeckt? Darüber hat das Oberlandesgericht Stuttgart im Fall einer Berliner SPD-Politikerin entschieden. Die Richter sprechen deutliche Worte.
Von
Tanja Wolter
Stuttgart
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Sawsan Chebli sah sich wegen eines Facebook-Kommentars in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Christophe Gateau/dpa