
Facebook-Kommentar über Sawsan Chebli: OLG Stuttgart entscheidet: „Dämliches Stück Hirn-Vakuum“ ist Schmähkritik
Wie weit ist ein Facebookpost von der Meinungsfreiheit gedeckt? Darüber hat das Oberlandesgericht Stuttgart im Fall einer Berliner SPD-Politikerin entschieden. Die Richter sprechen deutliche Worte.

Sawsan Chebli sah sich wegen eines Facebook-Kommentars in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.
Christophe Gateau/dpa