Explosion bei Trauerfeier in Altbach: Razzien in Ludwigsburg: Festnahmen nach Angriff auf Trauergemeinde

Nach dem Wurf eines Sprengkörpers während einer Trauerfeier in Altbach wurden vier weitere Personen im Kreis Ludwigsburg festgenommen. Bei der Razzia war ein Spezialaufgebot der Polizei im Einsatz.
Christoph Schmidt/dpaDer Tatverdächtige, der am Freitag (09.06.2023) einen Böller auf eine Trauergemeinde geworfen hat, schweigt noch immer zu den Vorwürfen. Indes wurden nach Hausdurchsuchungen in Ludwigsburg weitere Verdächtige festgenommen. Das teilte die Polizei am Mittwochvormittag (14.06.2023) mit. Ein Großaufgebot der Polizei sei dabei beteiligt gewesen. Die Stuttgarter Nachrichten berichten derweil, dass seit 6 Uhr in der Früh Spezialkräfte die Wohnungen und Häuser im Raum Ludwigsburg durchsuchten.
Drei Männer wurden dabei festgenommen — im Alter von 19, 20 und 21 Jahren. Ursprünglich war von vier Festnahmen die Rede gewesen, die vierte Person konnte allerdings nicht mit der Tat in Verbindung gebracht werden. Die festgenommenen Personen gehörten zu den Gästen der Trauerfeier und sollen den Angreifer nach dessen Sprengkörper–Wurf verfolgt und verprügelt haben. Er musste danach ins Krankenhaus. Nun werde geprüft, wer von ihnen dem Haftrichter vorgeführt werden soll. Der mutmaßliche Werfer, ein 23–Jähriger, sitzt inzwischen in U–Haft. Das Motiv der Tat ist weiter unklar.
Ermittlungen ergeben: Sprengkörper war eine Handgranate
Die Ermittler gehen indes davon aus, dass es sich bei dem geworfenen Sprengkörper vermutlich um eine Handgranate handelte, die nur wegen glücklicher Umstände ihre volle Wirkung verfehlte. Altbach entging dadurch vermutlich nur knapp einem Blutbad.
Bei dem Angriff auf dem Friedhof in Altbach waren zehn Menschen verletzt worden. 500 Trauergäste nahmen an dem Tag Abschied von einem 20–jährigen Mann, der bei einem Bahnunfall ums Leben kam. Der Verdächtige soll sich der Trauergemeinde genähert und den Sprengkörper in die Menge geworfen haben. Zusammenhänge mit einer Serie von Schüssen in Baden–Württemberg werden nicht ausgeschlossen.

