Schüler-Klage erfolgreich: Gericht kippt umstrittenen Gymnasial-Test „Kompass 4“

Der Leistungstest „Kompass 4“ hat in diesem Jahr für viele Schlagzeilen gesorgt. Nun ist erstmals einer Klage gegen das Vorgehen bei der Grundschulempfehlung stattgegeben worden.
Bernd Weißbrod/dpa- Gericht kippt den Leistungstest „Kompass 4“ – Klage eines Schülers war erfolgreich.
- Test im November 2024 ohne Rechtsgrundlage durchgeführt, Gesetz trat erst Februar 2025 in Kraft.
- Schüler darf Test bis Ende Oktober erneut ablegen – Beschluss noch nicht rechtskräftig.
- „Kompass 4“ Teil der neuen Grundschulempfehlung: Lehrerempfehlung, Test und Elternwunsch kombiniert.
- Kultusministerium prüft Urteil – verbindliche Empfehlung gilt nur für das Gymnasium.
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Ein Schüler hat vor einem Gericht erfolgreich gegen den Leistungstest Kompass 4 geklagt, der in diesem Jahr erstmals ein Kriterium für die verbindlichere Grundschulempfehlung war. Eine Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen habe einem Eilantrag des damaligen Viertklässlers teilweise stattgegeben, teilte das Gericht mit.
Das Land sei verpflichtet worden, dem Schüler bis Ende Oktober eine erneute Teilnahme an dem Test zu ermöglichen. Der Beschluss ist laut Gericht noch nicht rechtskräftig, das Land kann dagegen noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.
Der Schüler hatte im November vergangenen Jahres an Kompass 4 teilgenommen und danach das grundlegende Niveau für die Hauptschule bescheinigt bekommen. In der Grundschulempfehlung bekam der Schüler das M-Niveau (Realschule) bescheinigt. Danach nahm er erfolglos am Potenzialtest für das Gymnasium teil. Auch gegen diesen klagte der Schüler – allerdings ohne Erfolg.
Gesetz war zum Zeitpunkt des Tests noch nicht beschlossen
Die Kammer des Verwaltungsgerichts begründet ihren Beschluss damit, dass das Schulgesetz, das den Kompass-4-Test als verpflichtend einführte, erst Anfang Februar 2025 in Kraft trat – einige Monate, nachdem der Test durchgeführt worden war. Die Kammer sei deswegen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Test nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, weil im November keine Rechtsgrundlage dafür bestanden habe, sagte ein Gerichtssprecher.
Hätte das Land gewollt, dass der im November durchgeführte Test zählen solle, hätte es das in das Gesetz oder die entsprechende Verordnung schreiben müssen, erklärte der Gerichtssprecher. Das sei aus Sicht der Kammer nicht geschehen. Die fehlende Rechtsgrundlage war von Eltern- und Schülerseite früh kritisiert worden. Nach dem Test hatte es zudem massive Beschwerden gegeben, dass vor allem die Mathematik-Aufgaben zu schwer gewesen seien.
Ministerium will Entscheidung prüfen
Was die Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist, für alle anderen knapp 100.000 Kinder bedeutet, die den Kompass-Test vergangenes Jahr als Teil ihrer Grundschulempfehlung ablegen mussten, ist noch völlig offen. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit dem Thema auseinandergesetzt. Die neue Sigmaringer Entscheidung ist dabei offenbar die erste, die die rückwirkende Rechtsgrundlage so klar problematisiert.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe etwa sah es, wie berichtet, in einem anderen Verfahren anders. Dort hatten zwei Waldorfschülerinnen erfolglos gegen die Auswirkungen der neuen Grundschulempfehlung geklagt. Zwar erkannten die Karlsruher Richter in der erst nachträglich geschaffenen gesetzlichen Grundlage für den Kompass-Test eine „unechte Rückwirkung“. Jedoch sei nicht davon auszugehen, dass Schüler andere Leistungen erbracht hätten, wenn sie um die neue Verbindlichkeit gewusst hätten. „Der Gesetzgeber darf davon ausgehen, dass Schüler im Rahmen schulischer Prüfung die ihnen subjektiv bestmögliche Leistung bringen und sich nicht im Vertrauen auf eine mögliche Irrelevanz besseren Leistungen verschließen“, urteilte die Kammer im März dieses Jahres.
Beobachter erwarten daher nun, dass die Landesregierung das Sigmaringer Urteil anfechtet. Kultusministerin Theresa Schopper sagte am Freitag, ihr Ressort werde die Entscheidung des Gerichts prüfen. „Dem müssen wir nochmal in aller Tiefe nachgehen“, sagte die Grünen-Politikerin in Stuttgart. Man werde dann informieren, wie man reagieren werde.
Der Leistungstest Kompass 4 ist ein Kriterium der verbindlicheren Grundschulempfehlung, die in diesem Jahr erstmals zur Anwendung kam. An Stelle des reinen Elternwillens steht nun ein Modell aus drei Komponenten: Lehrerempfehlung, Leistungstest und Elternwunsch. Stimmen zwei aus drei überein, gibt das den Ausschlag. Wollen die Eltern ihr Kind dennoch aufs Gymnasium schicken, muss das Kind künftig einen weiteren Test absolvieren. Verbindlich ist die Empfehlung allerdings nur für das Gymnasium.


Juristisch sollte man das Urteil gegen den Leistungstest „Kompass 4“ nicht überbewerten. Politisch ist es das Symptom für handwerkliches Flickwerk bei der Reform der Grundschulempfehlung.